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Fachnachrichten plus

FACHNACHRICHTEN PLUS - FEBRUAR 2020

THEMEN

 
1. Das IDW spielt Gesetzgeber
2. Die lächerliche "Mitglieder-Umfrage"
3. Millionen-Geldbuße für die Deutsche Bank
4. Der Nutzen von IDW-Seminaren
5. Insolvenzrechtliche Hinweise an den Mandanten
6. Interessante Zahlen aus dem Berufsstand
7. Liste der IT-Systemprüfer
8. Neuer Prüfungsbericht 2019
9. AKTUELLES PRÜFUNGSWESEN (APW) 2020
1.

Das IDW spielt Gesetzgeber

 

In letzter Zeit ist der Lobbyverein der Big4 insbesondere dadurch aufgefallen, dass man auch gerne mal Gesetzgeber spielt ("LEX IDW").

Mit der Anhangangabe bei Bestandsgefährdung (IDW PS 270 n.F., Tz. 9) fing alles an. Dabei verkennt das IDW, dass es den Mandanten gar nichts vorzuschreiben hat. Dies ist alleine Sache des Gesetzgebers. Der Knaller ist die Sanktionierung bei Verstoß gegen LEX IDW, den Bestätigungsvermerk zu modifizieren (IDW PS 270 n.F., Tz.31).

Es ging weiter mit der (LEX IDW) Abschaffung von größenabhängigen Erleichterungen bei der Anhangangabe nach § 285 Nr. 23 HGB (Geschäfte mit nahestehenden Personen).

Also stellt sich der aufmerksame Leser die Frage, ob sich das IDW trauen wird, Anträge zur Novellierung des Berufsrechts - natürlich im Sinne der Big4 - beim BMWi zu stellen. 

Jetzt staunt man nicht schlecht, wenn man die Meldung "IDW Aktuell" vom 20.12.2019 mit einer umfassenden Eingabe des IDW beim BMWi liest. 

Vom IDW werden folgende Änderungen der WPO gefordert:

  • WP-Gesellschaften sollen künftig sowohl selbst entwickelte "IT-Lösungen" ebenso wie fremdentwickelte Programme vertreiben dürfen (§ 43a II WPO),
  • der Gesellschafterkreis von WPG soll geöffnet werden für "Personen aus anderen Fachgebieten" (§ 28 IV WPO) sowie
  • Anpassungen beim Zeugnisverweigerungsrecht und dem Beschlagnahmeschutz.

Im Klartext verlangt das IDW (im Namen der Big4) jetzt Gesetzesänderungen für gewerbliche Tätigkeiten im IT-Bereich, da die Big4 hier offensichtlich lukrative IT-Marktchancen wittern.

Hierzu der O-Ton des PWC-CEO Ulrich Störk aus einem neuerlichen Interview: Er überlege, ob sein Haus nicht auch zu einer Plattform werden könne, ähnlich wie Amazon. Es könne neue Produkte entwickeln, neue Dienstleistungen, und ja - vielleicht auch das - Tools von Dritten anbieten, sofern sie zuvor von PwC für zulässig befunden werden.

Wissen Sie jetzt wohin die Reise gehen soll? - Und das IDW lässt sich ungehemmt vor den Karren der Big4 spannen!

Im Übrigen macht das IDW in seinen Vorschlägen an das BMWi ungefragt Stimmung gegen eine Zusammenlegung der Berufsstände. "Die Satzungsgremien des IDW haben Bedenken gegen eine Überleitung des vBP zum WP ohne eine entsprechende Prüfung" (vgl. Nr. 2).

Des Weiteren scheint es so, dass sich die Big4 offensichtlich auf die lukrative Digitalisierung von Beratungsleistungen vorbereiten und den gesamten Support und Vertrieb selbst durchführen wollen.

"Selbstverwaltung" heißt, dass das IDW ausschließlich über die WPK Eingaben bei der Rechtsaufsicht zu machen hat!

Für wie wichtig halten sich die "Satzungsgremien des IDW" eigentlich?

   
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2.

Die lächerliche "Mitglieder-Umfrage"

 

In der Mitgliederpostille IDW Life (Heft 1/2020, S. 4-6) startet der Lobbyverein eine "online-Umfrage" (PRO & CONTRA) unter seinen Mitgliedern.

Heuchlerisch gibt man vor, dass die WPK (!) "Vorschläge für eine Zusammenführung der Prüferberufe (WP/vBP) entwickelt hätte", man jedoch im Berufsstand "befürwortende wie ablehnende Reaktionen" beobachten würde und deshalb "vor einer abschließenden Meinungsbildung" die IDW-Mitglieder nach ihrer Auffassung fragen wollte.

Als Kontrahenten wurden Kammerpräsident Gerhard Ziegler (PRO) und andererseits ein Mitglied der Rödl-Geschäftsführung, Martin Wambach, (CONTRA) ausgesucht. 

Während unser Kammerpräsident die überfällige und notwendige Zusammenführung argumentativ überzeugend präsentiert, hat sich Kollege Wambach offensichtlich vor den Karren des IDW und der Big4 spannen lassen. Er schürt nicht nachvollziehbare Angstszenarien. Seine Argumente zeugen von blanker Unkenntnis.

Sicherlich wird uns das IDW im Februar sein (Wunsch-)Ergebnis präsentieren und mitteilen, dass 148% der Mitglieder gegen eine Zusammenführung der Berufsstände sind.

Eine Frage hab ich noch: Wovor soll uns Angst gemacht werden? Etwa vor den nur noch 140 vBP-Kollegen/innen, um die es letztlich geht?

Dass Rödl sich hier als "WP-Saubermann" für das IDW hergibt, muss bei der Vielzahl meiner Rödl-Meldungen (www.wpwatch.de) nicht weiter kommentiert werden.

Noch eine Frage: Ist Rödl zwischenzeitlich eigentlich als WPG anerkannt?

   
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3.

Millionen-Geldbuße für die Deutsche Bank

 

Die US-Börsenaufsicht SEC hat eine Geldbuße in Höhe von 16 Mio. USD gegen die Deutsche Bank verhängt. Grund ist die zweifelhafte Einstellungspraxis des Unternehmens in Russland und China. 

Die SEC hatte den Eindruck, dass Einstellungen bei der Deutschen Bank so wirken, als sei dafür nicht die Personalabteilung verantwortlich - sondern eher die Abteilung "Betreuung von Großkunden": Die Bank hat offenbar Sprösslinge wichtiger Nomenklatura-Funktionäre in Russland und China mit lukrativen Jobs versorgt - in der Hoffnung, dafür dann bei Milliardenaufträgen in den Ländern zum Zug zu kommen. 

Die SEC hatte insgesamt fünf Beispiele dokumentiert. In einem Fall profitierte die Tochter des stellvertretenden russischen Finanzministers, die einen lukrativen Job bei der Deutschen Bank in London bekam. Im Gegenzug bekam die Deutsche Bank den Zuschlag für die Ausgabe russischer Staatsanleihen im Umfang von zwei Milliarden Dollar.

Ähnlich gelagert war der Fall einer jungen Chinesin. Ihre fachlichen Qualifikationen hätten zwar nicht für einen Job bei der Deutschen Bank gereicht - ihr Vater allerdings fungierte als Chef einer von der Bank umworbenen Staatsfirma. Die Tochter erhielt einen Job im Hongkonger Büro der Deutschen Bank. 

Laut SEC verstößt diese Art der "Kundenpflege" gegen den Foreign Corrupt Practices Act.

Hier steht die Deutsche Bank jedoch nicht alleine da:

Laut "Financial Times" einigte sich JPMorgan Chase wegen ähnlicher Fälle zuvor mit der SEC und dem US-Justizministerium auf die Zahlung einer Geldbuße in Höhe von 264 Millionen Dollar. Crédit Suisse zahlte 47 Millionen Dollar.

So funktioniert nun einmal der Finanzkapitalismus des 21. Jahrhunderts - von Gier getrieben!

Gott sei Dank sind solche Auswüchse nicht Prüfungsgegenstand, werden ggfs. von den Big4 "unter der Decke gehalten" oder man verkauft der korrupten Bank gleich ein millionenschweres Bla-Bla-Bla-Compliance-Paket - zur Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat und zur Freude der ständig wachsenden Big4.

   
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4.

Der Nutzen von IDW-Seminaren

 

Das IDW propagiert unerlässlich, dass eine Mitgliedschaft im Club ein "must have" für jeden deutschen WP/vBP ist. Insbesondere die Facharbeit und die umfangreichen Fortbildungsangebote werden hierbei hervorgehoben.

Hier zwei aktuelle Angebote:

  • Future of Audit (Halbtagsseminar) und
  • Business Analytics – Digitaler Wandel in Unternehmen und Wirtschaftsprüfung (Ganztagsseminar).

Wenn Sie jetzt Denken, dass "Zukunft der Wirtschaftsprüfung" und "Digitaler Wandel" die Themen sind, an denen keiner mehr vorbeikommt und weitere Informationen zu den angebotenen Seminaren anschauen, dann finden Sie die beiden Themenübersichten:

"Future of Audit" (WP StB Thorben Ehrlich)

  • Digitalisierung von Prozessen und Transaktionen
  • Technologien im Einsatz unseres Berufsstandes
  • Datenanalysen als Grundlage
  • Auswirkungen auf die Personalanforderungen
  • Handlungsempfehlungen und Strategien

und

Business Analytics – Digitaler Wandel in Unternehmen und Wirtschaftsprüfung (Prof. Dr. Kai-Uwe Marten und Prof. Dr. Mischa Seiter)

  • Fallbeispiele zu verschiedenen Facetten von Business Analytics
  • Klärung wesentlicher Begriffe:
  1. Business Analytics
  2. Predictive Analytics
  3. Business Intelligence
  4. Big Data etc.
  • Einführung in den Business Analytics-Prozess
  • Einführung in grundlegende mathematische Algorithmen
  • Chancen und Risiken für die Wirtschaftsprüfung
  • Digitalisierung in der Abschlussprüfung

Da hat man doch gleich das Gefühl, in Kürze (halbtags) die relevanten Aspekte der beiden "Mega-Themen" des Berufsstandes vermittelt zu bekommen. 

   
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5.

Insolvenzrechtliche Hinweise an den Mandanten

 

Spätestens seit dem BGH-Urteil vom 26.01.2017 ist es bei Erstellungs- und Prüfungsmandaten geboten, dass man aus haftungsrechtlichen Gründen bei Insolvenzgefährdung dem Mandanten klare und unmissverständliche Hinweise gibt.

Dies verlangt nicht nur die geänderte Rechtsprechung ("Insolvenzverschleppungsschaden"), sondern auch die berufsständische Redepflicht.

Wohl die wenigsten Berufskollegen/innen sind Volljuristen und verfügen über qualifizierte insolvenzrechtliche Kenntnisse. In der Praxis wird oftmals in (emotionaler) Verbundenheit zu lange "gehofft", dass sich die Dinge wieder zum Guten wenden und/oder Krisensituationen und Sanierungsphasen "gemeistert" werden. Zu oft folgt man gutgläubig den Ausführungen und Hoffnungen des Mandanten.

Im Nachhinein ist man immer schlauer, insbesondere, wenn Gläubiger und Insolvenzverwalter den Prozess hinterfragen und letztlich behaupten, dass der Ersteller/Abschlussprüfer die Situation bereits seit geraumer Zeit falsch eingeschätzt habe und diesen Abschluss nicht mehr unter Annahme der Unternehmensfortführung hätte bescheinigen bzw. testieren dürfen. 

Umso wichtiger ist es jedoch, dass man der Redepflicht und Warnfunktion folgend den richtigen Zeitpunkt abpasst und dem Mandanten in schriftlicher Form (verbindlichste Form der Kommunikation) klare insolvenzrechtliche Hinweise gibt, die einen im Nachhinein exkulpieren können. Es geht um die dringende Empfehlung an den Mandanten,

  •  dass ein Zeitpunkt erreicht ist, an dem man ihm dringend empfiehlt, insolvenzrechtlichen Rat zu suchen (ggfs. kann man das mit Hinweisen/Empfehlungen ergänzen).

Unabhängig von der Redepflicht im Prüfungsbericht (§ 321 I HGB) sowie der wahrheitsgemäßen und vollständigen Berichterstattung des Mandanten über die "tatsächliche Lage" im Lagebericht geht es um eine objektive Beurteilung, inwieweit bereits insolvenzrechtliche Tatbestände vorliegen können.

Im Downloadcenter (www.primus-wissen.de) haben wir zwei Musterformulierungen für solche "insolvenzrechtlichen Hinweise" (Prüfungsfall) zur Verfügung gestellt.

   
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6.

Interessante Zahlen aus dem Berufsstand

 
  • Die Zahl der WP-Examenskandidaten sank von 2004 (1272) bis 2018 (619) um 51,3 %!
  • Die Wirtschaftsprüfer-Branche in Deutschland hat im Jahr 2018 rd. 15,3 Mrd.€ umgesetzt, davon entfallen auf die Big4 48,5 % und auf die Ränge 5 bis 25 der Lünendonk-Studie weitere 11 %.
  • Die Zahl der prüfungspflichtigen Unternehmen in Deutschland beträgt 45.574.
  • Die Zahl der Wirtschaftsprüfer beträgt 2019: 14.739.
  • Die Frauenquote im Berufsstand beträgt 17,4 % (StBin: 36,7 %).
   
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7.

Liste der IT-Systemprüfer

 

Unsere Anfrage nach geeigneten IT-Systemprüfern in der Januar-Ausgabe fand ein beachtliches Echo. 

Die Rückmeldungen haben wir in einer - nach regionalen Gesichtspunkten gegliederten - Liste zusammengefasst.

Diese Liste kann demnächst auf unserer Website eingesehen werden. Hierzu müssen wir nur noch das Einverständnis der IT-Systemprüfer zur Veröffentlichung ihrer Kommunikationsdaten einholen.

   
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8.

Neuer Prüfungsbericht 2019

 

Auf Wunsch mehrerer Teilnehmer/innen haben wir unseren Muster-Prüfungsbericht für eine mittelgroße GmbH redaktionell überarbeitet und ins Downloadcenter (www.primus-wissen.de)  eingestellt.

Da sich weder § 321 HGB noch IDW PS 450 n.F. geändert haben, gab es nur wenige redaktionelle Anpassungen.

   
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9.

AKTUELLES PRÜFUNGSWESEN (APW) 2020

 

Die Tournee APW I/2020 startet in den nächsten Tagen. Die Tagesordnung ist bereits seit Wochen auf unserer Website eingestellt. Eines der TOP-Themen wird die Prüfung des Lageberichts 2019 nach dem neuen IDW PS 350 n.F. sein!

Schwerpunkte der weiteren APW-Veranstaltungen 2020 werden

  • der Übergang von den bisherigen IDW PS auf die neuen 26 ISA (DE),
  • die neue SaQK (incl. neuen Hinweisen) und ihre Auswirkungen auf den peer review sowie
  • die haftungsrechtliche Absicherung für Auftragsprüfungen und Erstellungsmandate

sein.

Planen Sie mit PR1MUS Ihre kontinuierliche Fortbildung im Wirtschaftlichen Prüfungswesen.

   
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10.

 

Herausgeber:
WP StB Dipl.-Kfm. Dirk Hildebrandt - Hohe Str. 9 - 51149 Köln
Tel. 02203 / 980020 / info@wp-hildebrandt.de

   
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