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Fachnachrichten plus

FACHNACHRICHTEN PLUS - JANUAR 2019 (NR. 2)

THEMEN

 
1. Worauf man sich einzustellen hat
2. Wie waren die Inventurbeobachtungen? - Alles klar?
3. ISA (revised) und die Aktualität der Übersetzung
4. Die WPK als Stellenvermittler
5. PR1MUS-Praxishandbuch "Bestätigungsvermerk 2018/2019"
1.

Worauf man sich einzustellen hat

 

Wir erleben in den letzten Jahren einen "Qualitätssicherungswahnsinn", der der Politik und der Öffentlichkeit signalisieren soll, dass "wir alles im Griff haben." Gleichzeitig nutzt man die Überregulierung zur Bereinigung des Prüfermarkts.

Die Big4 erhalten in den USA, in GB, Indien und Südafrika grottenschlechte Noten hinsichtlich der Qualitätssicherung. Es werden teilweise jahrelange Prüfungsverbote erteilt sowie millionenschwere Bußgelder verhängt.

Also schaut man doch schon einmal vorausschauend auf die Schwerpunkte der weltweiten Berufsaufsichten.

Hierzu teilt uns das IDW mit, dass die PCAOB insbesondere "Cyber-Security-Risiken" und "Externe Sachverhalte" als Schwerpunkte der Berufsaufsicht ausgemacht hat. Die WPK will sich bei der BAnz-Durchsicht den "neuen Bestätigungsvermerk" vornehmen und die Wissenschaft fordert von uns eine "Klimaberichterstattung" und noch mehr unverbindliches Corporate-Governance-Geschwafel und zu "Vorstandspflichten" im Zusammenhang mit gewerbsmäßigem Betrug der Öffentlichkeit.

Sollten Sie sich also weiterhin (nach bestandenem Berufsexamen) als "Abschlussprüfer" registrieren lassen und sich im Minenfeld des Prüfungsgeschäftes bewegen wollen, dann wissen Sie jetzt wenigstens, worauf Sie 2019 zu achten haben.

   
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2.

Wie waren die Inventurbeobachtungen? - Alles klar?

 

Meist zum Jahresende wiederholt sich das Szenario immer wieder: Es ist zu entscheiden, bei welchen Mandanten eine Beobachtung der Inventuraufnahme gemäß IDW PS 301 durchzuführen ist.

Wenn ja - wen schickt man dorthin und wie bereitet man die Mitarbeiter/innen qualifiziert darauf vor?

Und damit fängt das Problem an!

Weiß man doch, dass über die Inventuraufnahme und anschließende Bewertung der Mandant oftmals das Ergebnis "steuert". - Also bedarf es einer qualifizierten Planung, Durchführung und einer entsprechend beweisfähigen Dokumentation.

Dem Gesetzgeber ist in §§ 240 f HGB nicht viel zu entlocken. Eher klingt der Gesetzestext altbacken und verwirrend.

Also kommt es auf die "fachlichen Verlautbarungen" unseres "national standardsetter" IDW an. IDW PS 301 bringt herzlich wenig, da hier nicht auf bestimmte Inventuraufnahmeverfahren, auf moderne Techniken und automatisierte Lagersysteme, Scanner-Inventur etc. eingegangen wird.

Band IV der IDW-Facharbeit hält dann noch zwei weitere Verlautbarungen bereit: HFA 1/1990 ("körperliche Aufnahme") und HFA 1/1981 i.d.F. 1990 ("Stichprobeninventur").

Sie haben richtig gelesen: Die Facharbeit des IDW zu einer solch wichtigen Fachfrage ist 28 Jahre alt und diese "Schätzchen" schlummern in Band IV hinter der grauen Plastiklasche "HFA".

Das ist ja wohl ein Treppenwitz! - Gut, dass dies die Mandanten nicht wissen. Was hat sich nicht alles in den letzten 28 Jahren im Bereich Lagerhaltung, vollautomatischer Lagersysteme, IT-gestützte Bestandsführung und -aufnahme getan!?

Das IDW kümmert sich um jeden Hype wie Cyberkriminalität, Key Audit matters etc. - und für solch banale, aber wichtige materiellen Prüfungshandlungen hat man seit 28 Jahren keine Zeit!?

Da hilft es auch nichts, dass man in IDW LIFE 11.2018 und 01.2019 gegenüber den Abonnenten des IDW "fachliche Fragen" hierzu kurz anreißt.

Wie war das nochmal mit "Prüfungsqualität"? - Welche fachlichen Regeln (§§ 4,5 BS WP/vBP) sollen wir denn noch einmal einhalten?

   
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3.

ISA (revised) und die Aktualität der Übersetzung

 

Jetzt mal Hand aufs Herz:

Wie bereiten Sie sich und Ihre Mitarbeiter/innen auf den alsbald anstehenden Übergang auf die ISA vor?

Oder glauben Sie, dass das IDW alles schon im Sinne des gesamten Berufsstandes richtig machen wird?

Sie haben vielleicht die "autorisierte" Uralt-Übersetzung des IDW aus dem Jahre 2010 - und den schmalen Ergänzungsband 2015 - im Regal und auch schon einmal reingeschaut.

Nachdem der seinerzeit versprochene "Omnibusstandard" jetzt doch nicht kommen wird, achten Sie bitte gefälligst auf die D-Textziffern (D für "deutsche Besonderheit") in den neuerlich bekannt gemachten (ISA E-DE).

Da jedoch auch einige der 37 relevanten ISA des IAASB seit 2010 "revised" wurden, stellt sich die Frage, wie sich der deutsche Berufsstand in den "due process" einbringen kann? Dies ist nämlich erforderlich, um als Standardsetter einem eigenverantwortlich und selbständig arbeitenden freien Beruf "fachliche Regeln" aufzuerlegen.

Nehmen Sie das Beispiel des ISA 315 (Revised):

Am 20.11.2018 teilt das IDW mit, dass man sich gegenüber dem IAASB zum Exposure Draft geäußert habe. Danach kommen 203 (!) Seiten "Exposure Draft" und ein 32-seitiges Schreiben des IDW an Mr. Montgomery, den "Interim Technical Director" des IAASB in New York in feinstem Englisch. Diese 235 Seiten wollen Sie sich doch bitte nicht antun - oder?

Frage an das IDW: Wieviel Jahre braucht man eigentlich, um einen ISA (Revised) zu übersetzen und dem deutschen Berufsstand in deutscher Sprache zugänglich zu machen?

Dem IDW reicht es offensichtlich, wenn uns das Ergebnis eines Tages als "Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung des IDW" und "Meinung des deutschen Berufsstandes" vorgesetzt wird - ein Witz! 

   
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4.

Die WPK als Stellenvermittler

 

Dass die Zahl der WP-Examenskandidaten seit Jahren rückläufig ist und die Rekrutierung geeigneter Mitarbeiter immer schwieriger wird, liegt wohl auch darin begründet, dass es offensichtlich wenig sinnstiftend ist, als "Abschlussprüfer" zu arbeiten. Hierbei ist insbesondere die Welt des Big4-Kartells zunehmend unattraktiv - durchschauen qualifizierte Nachwuchskräfte doch ziemlich schnell "wie das Spiel in der Praxis läuft!" 

Also gibt es für die WPK und den Lobbyverein der Big4 (IDW) viel zu tun: Millionenschwere Kampagnen des IDW bringen keinen Erfolg - hier werden nur Sonderumlagen der Mitgliedsbeiträge "verbrannt"

Die WPK versucht es als Berufsaufsicht seriöser und veröffentlicht seit geraumer Zeit "Stellenangebote" im wöchentlichen Newsletter.

Den Höhepunkt erreicht man dort mit dem Newsletter am 29. März 2018, wo man es auf sage und schreibe 134 Stellenangebote(!) gebracht hatte. Na, das ist ja wie ein Hilfeschrei der ganzen Branche!

Sind die Stellenangebote in den monatlich erscheinenden "Fachnachrichten" des IDW doch seit geraumer Zeit weggefallen und gibt es keinen "Stellenmarkt" mehr beim Nachfolgemodell "IDW Life", so muss die WPK jetzt einspringen und Stellenvermittler spielen.

Das IDW bevorzugt es, 30 oder 40 "Young Professionals" in Baden-Baden oder im IDW-Tempel in Düsseldorf medienwirksam über die Zukunft des Berufsstandes philosophieren zu lassen.

Auf eine offene und ehrliche Diskussion über die Zukunft des Berufsstandes werden wir wohl noch lange warten müssen.

   
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5.

PR1MUS-Praxishandbuch "Bestätigungsvermerk 2018/2019"

 

Um das vom IDW angerichtete Chaos rund um den Bestätigungsvermerk (BSV) beherrschbar zu machen, bietet der IDW-Verlag gegen eine jährliche Lizenzgebühr einen BVG (Bestätigungsvermerkgenerator) an. Über 98 (!) Abfragen werden "gewissenhaft und eigenverantwortlich" tätige vBP/WP (§ 43 WPO) mit diesem GPS treffsicher zu einem "richtigen" BSV geführt.

Genauer gesagt werden wir zu einem BSV geführt, den das IDW für gesetzesmäßig und mit den von ihm selbst in die Welt gesetzten "fachlichen Regeln" für richtig hält. Noch nicht geklärt ist, ob das IDW für die unterschiedlichen Gruppen von BSV-Lesern auch noch ein GPS entwickelt, um den BSV zu entschlüsseln und lesbar zu machen.

PR1MUS hat in einem 64-seitigen Praxishandbuch den neuen BSV besprochen und die häufigsten Fälle sowohl in einer Kurztextvariante, als auch elektronisch als Volltextversion zusammengetragen. Relevante Fachfragen werden hier ebenso diskutiert wie Abgrenzungsfragen zwischen einzelnen Testatfassungen. Zahlreiche Formulierungshilfen von IDW und WPK dienen als Hilfestellung für die Berufspraxis.

Die ausführliche Besprechung dieses Praxishandbuchs ist auch Gegenstand unserer Veranstaltungsreihe APW I/2019. Das Handbuch finden unsere Seminarteilnehmer dann auch im passwortgeschützten PR1MUS-Downloadcenter.

   
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6.

 

Herausgeber:
WP StB Dipl.-Kfm. Dirk Hildebrandt - Hohe Str. 9 - 51149 Köln
Tel. 02203 / 980020 / info@wp-hildebrandt.de

   
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