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Fachnachrichten plus

FACHNACHRICHTEN PLUS - JANUAR 2020

THEMEN

 
1. Alles Gute für 2020!
2. Die nervigen täglichen Big4-Nachrichten
3. Champagner vom IDW?
4. Die Marktbereinigung der Big4 zeigt Wirkung
5. Wie waren denn Ihre Inventurbeobachtungen?
6. Haben die Professoren keinen Bock mehr auf das IDW?
7. (Mit-)Unterzeichnung der Bescheinigung nach IDW S 7 durch einen StB?
8. EY-Maulwurf im italienischen Finanzministerium
9. Wirtschaftsprüfer in Australien am Pranger
10. IT-Systemprüfer gesucht
11. AKTUELLES PRÜFUNGSWESEN I/2020 startet
1.

Alles Gute für 2020!

 

Ihnen und Ihren Lieben wünschen wir auf diesem Wege für das bereits laufende Neue Jahr 2020 alles Gute, insbesondere Gesundheit und Erfolg!

PR1MUS wird Sie auch in diesem Jahr bei Ihrer Berufsarbeit tatkräftig unterstützen.

   
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2.

Die nervigen täglichen Big4-Nachrichten

 

Die Zeit zwischen den Feiertagen und zu Beginn eines neuen Jahres ist für mich nicht nur Zeit zu resümieren. Ich sammle um diese Zeit auch mannigfaltige Informationen und hinterfrage meine berufliche Erdung. 

Geradezu nervig empfinde ich dann zunehmend die Öffentlichkeitsarbeit der Big4 - frei nach dem Motto

  • wir wissen alles,
  • wir können alles und
  • wir sind weltweit in allem führend.

Jeden Tag werden Dutzende von Pressemitteilungen platziert, dass man alles über die detaillierten Sorgen und Nöte einer jeden Branche, die Weltwirtschaft, die Regierenden dieser Welt und überhaupt die Zukunft wisse.

  • EY weiß, wieviel € jeder Deutsche für Weihnachtsgeschenke ausgibt,
  • PWC wurde durch den Kauf einer kleinen IT-Bude (wieder mal) Weltmarktführer in diesem engen  Segment,
  • KPMG kennt schon heute exakt alle Auswirkungen des anstehenden BREXIT und
  • Deloitte wählt anstelle eines prüfenden Partners gleich einen "Berater" als neuen Deutschland-Chef!

Selbst heute Morgen stand ich "begeistert" vor der Presseschau und musste wieder mal staunen:

  • PWC weiß seit heute, dass bis zum Jahre 2030 genau 16 Mio. 5G-fähige Autos verkauft werden und
  • Deloitte gibt einen "Global Report 2020-2026" zum "Cloud Professional Service Markt" heraus!?

Na, dann wissen wir doch jetzt alle Bescheid - und freuen uns!

Toll - diese Wirtschaftsprüfer der Big4!

Wenn man diesen Beruf bereits seit 35 Jahren lebt, kommt es einem zunehmend vor, als würden Politik, öffentliches Leben und die Wirtschaft von Big4-Kraken vereinnahmt, deren perfides Spiel man kaum durchschaut. Es kommt einem vor, als arbeite man in einer Branche der Meinungsmacher, Jongleure und Blender. - Ein verrücktes Bild medialer Überflutung, aber für Gesellschaft und Politik mit jeder Menge Sprengstoff versehen.

   
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3.

Champagner vom IDW?

 

Wenn Sie (noch) Mitglied im IDW e.V. sind, haben Sie es vielleicht bereits bemerkt. Wenn Sie noch überlegen, Mitglied des Düsseldorfer Lobby-Vereins zu werden, könnte die nachfolgende Nachricht bei Ihnen vielleicht den Ausschlag geben.

Als Mitglied des IDW e.V. haben Sie das Privileg, Edelmarken an Wein, Sekt & Champagner über den Mitgliederbereich des IDW zu vergünstigten Konditionen kaufen zu können (https://www.idw.de/mein-idw/service/mitglieder-rabatte/champagner)

Vielleicht soll das ein verdeckter Hinweis des IDW sein, dass man den initiierten Qualitätskontrollwahnsinn und die völlig verkorkste ISA-Facharbeit nur noch im Suff ertragen kann.

Bei dieser Gefühlslage können Sie über die gleiche Website, die Sie fachlich auf den neuesten Stand bringt, neuen "Stoff" ordern!?

   
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4.

Die Marktbereinigung der Big4 zeigt Wirkung

 

Seit Jahren erkläre ich, dass der vom IDW und der WPK propagierte "Qualitätskontroll-Wahnsinn" letztlich nur den Big4 im Sinne einer Marktbereinigung dient.

Eine neuerliche Auswertung der bei der WPK eingereichten Transparenzberichte 2018/2019 zeigt deutlich, dass der Marktbereinigungsprozess im Bereich der § 319a HGB-Mandate für die Big4 äußerst erfolgreich läuft und fast beendet ist.

Während es vor sieben Jahren noch über 300 WPGs und Kanzleien waren, die sich im Markt der DAX-Familien, Banken und Versicherungen tummelten, zeigt die aktuelle Auszählung, dass sich den Markt mittlerweile nur noch 70 WPGs/ Kanzleien teilen.

Na, das ist doch für die Big4 ein äußerst erfreuliches Ergebnis.

"Ganze Arbeit" hat hier sicherlich auch die APAK/APAS mit ihren Ex-KPMG-Inspektoren unter Vorsitz des "Skandal-Prüfers" Ralf Bose geleistet. Von den Kollegen/innen hört man immer wieder, dass die APAS in der Schlussbesprechung einer Inspektion selbst nicht davor zurückschreckt, mittelgroßen Kanzleien zu empfehlen, das Geschäft der § 319a-HGB-Mandate "denen zu überlassen, die es können"!?

   
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5.

Wie waren denn Ihre Inventurbeobachtungen?

 

Im APW IV/2019 haben wir einen 70-seitigen Leitfaden zur Inventuraufnahme zum 31.12.2019 verteilt, der Ihnen die Vorbereitung und Durchführung der Inventurbeobachtung (IDW PS 301) erleichtern sollte.

Schaut man sich einmal an, welche "fachlichen Regeln" dem Berufsstand zur Verfügung stehen, um diesen signifikant wichtigen Bereich der Jahresabschlussprüfung zu bewältigen, so ist dies ein Armutszeugnis für die Facharbeit des IDW. Neben wenigen Hinweisen in IDW 300 und 301 reden wir insbesondere über die (uralten) HFA-Stellungnahmen:

  • I/1981 Stichprobenverfahren für die Vorratsinventur zum Jahresabschluss i.d.F. 1990 (WPg 1981 S. 479, 1990 S. 649, FN-IDW 1981 S. 262, 1990 S. 329) und
  • I/1990 Zur körperlichen Bestandsaufnahme im Rahmen von Inventurverfahren (WPg 1990 S. 143, FN-IDW 1990 S. 61).

Als hätte sich in den letzten 30 Jahren NICHTS im Bereich von Logistik, Bestandsverwaltung und Automatisierung von Lagersystemen getan!?

Eine Frage hab ich noch: Wie geht die Sache mit der Einlagerungsinventur vollautomatisch gesteuerter Lagersysteme, den Scanner-Inventuren und der Prüfung des Fertigstellungsgrades im Maschinen- und Anlagenbau noch mal?

Wen schickt der Berufsstand zur Inventurbeobachtung? - Denjenigen, der vergessen hatte, Urlaub einzureichen und jetzt die "A-Karte" hat? - Oder gleich die "Werkstudenten" der Big4?

Auch hier ist zu beobachten, dass sich der Berufsstand langsam aber sicher von seinem "Kerngeschäft" verabschiedet und lieber mit "Trendwatchern" diskutiert und über die Schuldenkrise, Niedrigzinsphasen, Nachhaltigkeit oder Compliance-Systeme philosophiert.

Vielleicht kann man einmal die 30 Jahre alte Facharbeit durch aktuelle Arbeitshilfen ersetzen, anstatt sich durch Gebrauch der Facharbeit "von vorgestern" lächerlich zu machen.

   
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6.

Haben die Professoren keinen Bock mehr auf das IDW?

 

Immer wieder liest man von Initiativen und Aktionen des IDW, sich um die schwierige Rekrutierung des Berufsnachwuchses zu kümmern.

Gut in Erinnerung sind uns noch die bundesweiten Plakataktionen auf Flughäfen und ICE-Bahnhöfen oder die Aktion mit den Geschenktüten an Studenten vor den Unis.

Viel versprach man sich wohl auch durch eine bessere Verzahnung von Lehre und Praxis durch jährliche Gesprächskreise mit den Professoren der Hochschulen im IDW-Haus.

Waren es in 2018 "rd. 30 Vertreter" der Hochschulen, die im IDW-Haus gesichtet wurden (IDWLife 01.2018, S. 14), so waren es in 2019 nur noch "rd. 20 Professoren" (IDWLife 08.2019, S. 498).

Liegt es daran, dass die Professoren nur Fahrtkosten-Erstattung bekommen oder ist es die Einsicht, dass die Initiativen des IDW ohnehin - wie in der Vergangenheit - "einen Schuss in den Ofen" sind?

   
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7.

(Mit-)Unterzeichnung der Bescheinigung nach IDW S 7 durch einen StB?

 

Wiederholt wird angefragt, ob ein in einer WPG angestellter Steuerberater (StB) eine Bescheinigung nach IDW S 7 (mit-)unterschreiben darf.

Bereits in IDW Life 06/2018, S. 599, wies das IDW darauf hin, dass es sich bei Erstellungsmandaten nicht um  Vorbehaltsaufgaben des Berufsstandes handelt und sich die Unterschriftsbefugnis des StB ausschließlich nach den in der Gesellschaft geltenden Vertretungsregeln bestimmt.

Eine Vertretungsberechtigung hierzu kann auf der gesetzlichen oder rechtsgeschäftlichen Vertretungsmacht (z.B. ppa.) beruhen.

   
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8.

EY-Maulwurf im italienischen Finanzministerium

 

Laut Süddeutscher Zeitung war die Steuerrechtlerin Susanna Masi bis 2017 Beraterin im italienischen Ministerium für Wirtschaft und Finanzen, bezog von ihrem alten Arbeitgeber EY jedoch weiterhin Zuwendungen von mindestens 220 Tsd. Euro.

Dieser Betrag sei deutlich höher als ihr Jahresgehalt beim Ministerium in Höhe von 75.561 Euro. Die Mailänder Staatsanwaltschaft habe herausgefunden, dass Masi EY vertrauliche Informationen aus dem Ministerium in Rom und aus Sitzungen der europäischen Finanzminister zukommen ließ.

Es bestehe der Verdacht, dass Masi auch Informationen aus den geheimen Sitzungen der Finanzminister durchgestochen habe. In diesen sei im betreffenden Zeitraum u.a. die Einführung der Finanztransaktionssteuer beraten worden, vor der EY gewarnt habe. Es liege der Verdacht nahe, dass Masi für EY spioniert haben könnte - als besonders kostbarer Maulwurf.

   
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9.

Wirtschaftsprüfer in Australien am Pranger

 

Die Big4 geraten in Australien seit Monaten zunehmend in das Visier der Öffentlichkeit: Der stellvertretende Leiter der australischen Steuerbehörde (ATO) warnt davor, dass es einige der Partner von Deloitte, EY, KPMG und PwC nur darauf angelegt hätten, Steuerschlupflöcher für ihre Mandanten zu finden.

Zur selben Zeit tauchen brisante Unterlagen auf, aus denen sich äußerst lukrative Beraterverträge des Quartetts ergeben. Und schließlich haben mehrere Anhörungen vor Parlament und Senat in Canberra begonnen, bei denen es um die Qualität der Arbeit der "Großen Vier" geht, aber auch etwa um die Verpflichtung früherer Minister bei den Big4.

Die australische Börsenaufsicht (ASIC) habe "zum Himmel schreiende Fehlbewertungen in Dutzenden von Jahresabschlüssen" aufgedeckt, heißt es in den Akten. In vielen Fällen hatten die Berater die Angaben der Firmen nicht geprüft und testierten so falsche Werte. PwC, Deloitte und Ernst & Young hatten versucht, die Herausgabe der Untersuchungsberichte der Aufsicht zu verhindern. 

ASIC kritisiert schon lange, dass das Quartett dieselben Firmen steuerlich berät, bei denen es auch seit Jahrzehnten Jahresabschlussprüfungen durchführt.

Dem Bericht nach hat ASIC die Arbeit von EY bei 22 Prozent der wichtigsten Mandate gerügt, gefolgt von KPMG mit 21 Prozent und PwC mit 12 Prozent. Deloitte kam mit 32 Prozent am schlechtesten weg.

Das Quartett steht aber nicht nur wegen schlechter Arbeit am Pranger. Die australische Steuerbehörde wirft ihm vor, die Steuergesetze zu biegen und nur auf der Suche nach Schlupflöchern zu sein. "Ich möchte festhalten, dass ich einige Berater gesehen habe, die einzig auf der Grundlage zu arbeiten scheinen, dass Steuern Ermessenssache seien oder etwas für Menschen, die nicht so schlau sind, wie sie oder ihre Kunden", hielt man dem Quartett vor. Der stellvertretende Behördenchef blickt übrigens auf eine Karriere als früherer Partner von KPMG zurück.

Klare Ansage aus der Steuerbehörde: "Firmen und ihre Berater nehmen es mit der Wahrheit ein bisschen zu locker. Wir führen keine Geschäftsverhandlungen, und es ist eine Straftat, die Behörden an der Nase herumzuführen."

Der Zeitung "The Australian Financial Review" sagten Vertreter der Steuerbehörden: "Wir wissen genau, welche Berater wir im Auge haben. Diejenigen, um die wir uns am meisten sorgen, waren in der Vergangenheit meist jene, die als besonders erfolgreich galten."

   
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10.

IT-Systemprüfer gesucht

 

Die IT-Systemprüfung gemäß IDW PS 330 und FAIT 1 gehört zu den Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung.

Während sich die Aufbauprüfung des IT-Systems noch relativ leicht darstellen lässt, erweist sich die Funktions-/Wirksamkeitsprüfung oftmals als schwierig.

Sobald der Mandant sein IT-System wechselt, erweitert oder ändert, ist der Abschlussprüfer gefragt und muss sich den Änderungsprozess genauer anschauen.

Der Berufsstand glänzt normalerweise nicht durch eine besondere IT-Affinität. Lassen wir mal die vom IDW vorgegaukelte IT-Kompetenz der "IT-Auditors" außen vor.

Hier bedarf es vielmehr einer besonderen Expertise (CISA Expertise etc.) des IT-Prüfers und dessen qualifizierten Kenntnissen im Bereich des Wirtschaftlichen Prüfungswesens. Auch die Berichterstattung muss den berufsständischen Anforderungen genügen, damit sich der verantwortliche Wirtschaftsprüfer auf die Prüfungsfeststellungen des (externen) IT-Prüfers stützen kann.

Der Mandant erhält durch die IT-Systemprüfung einen Mehrwert, weiß er doch jetzt, dass das IT-System auch den rechnungslegungsspezifischen Anforderungen genügt bzw. dass ggfs. Schwachstellen noch ausgeräumt werden müssen.

In der Vergangenheit hat PR1MUS auf Anfrage von Kollegen/innen Empfehlungen für solche externen IT-Systemprüfer gegeben. Unsere wichtigste Empfehlung wurde jedoch zwischenzeitlich von Warth & Klein abgeworben, so dass wir hier nach neuen bundesweiten Empfehlungen suchen.

Sollten Sie im Bereich der IT-Systemprüfung über besondere Qualifikationen und Erfahrungen verfügen, so wären wir für eine Rückmeldung Ihrerseits dankbar. Wir helfen hierbei insbesondere kleinen und mittelgroßen Kanzleien bei der Suche nach (externen) qualifizierten IT-Prüfern.

Unseren Service nennen wir Kollegialität!

   
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11.

AKTUELLES PRÜFUNGSWESEN I/2020 startet

 

Am 06. Februar 2020 startet die Frühjahrstournee  "AKTUELLES PRÜFUNGSWESEN I/2020" und führt uns wieder einmal durch 18 Städte bundesweit.

TOP-Themen sind

  • die Prüfung des Lageberichts 2019 nach IDW PS 350 n.F. (mit neuen Checklisten!) und
  • die Prüfung von Patronatserklärungen sowie
  • die Berichtskritik (mit Checkliste).

Die vollständige Tagesordnung sehen Sie hier.

   
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12.

 

Herausgeber:
WP StB Dipl.-Kfm. Dirk Hildebrandt - Hohe Str. 9 - 51149 Köln
Tel. 02203 / 980020 / info@wp-hildebrandt.de

   
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