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Fachnachrichten plus

FACHNACHRICHTEN PLUS - MAI 2019

THEMEN

 
1. Der Abgang von Dr. Feld
2. Die veraltete Facharbeit des IDW S 7
3. Die Verwaltungsratswahlen 2019 des IDW
4. Die nächsten 7 ISA
5. Der Berufsstand und die Frauenquote
6. Es ist soweit: Der digitale Prüfungsbericht kommt
1.

Der Abgang von Dr. Feld

 

Meine Sorge um den plötzlichen Abgang des geschäftsführenden Vorstands des IDW Dr. Klaus-Peter Feld löste sich kurz nach Versendung der Fachnachrichten Plus April 2019 teilweise auf - und warf gleich auch neue Fragen auf.

Zunächst erfuhr man in IDW Life 4/2019, S. 191, dass:

  • der ehrenamtliche Vorstand Dr. Feld gefeuert haben soll,
  • es Differenzen über die "strategische Ausrichtung" des IDW gegeben habe und
  • hierüber mit Dr. Feld "Einvernehmen" besteht.

Toll, dass man jetzt den "ehrenamtlichen Vorstand" für den Rausschmiss vorschiebt. Der Vorstandssprecher des IDW, Prof. Naumann, war demnach selbstverständlich völlig unbeteiligt - und "ließ es geschehen" (wer´s denn glaubt!?).

Die "ehrenamtlichen Vorstände" des Lobbyvereins kommen übrigens von BDO, EY, PwC, WIRA, Ebner Stolz und KPMG. Alles klar? -  Die Big4 & Co. haben also Dr. Feld gefeuert! - Weshalb wohl?

Jetzt haben wir wieder drei geschäftsführende Vorstände - "die Drei von der Tankstelle" - getreu dem Klassiker mit Heinz Rühmann.

In meiner Verunsicherung hab ich dann doch noch mal ins Berufsregister der WPK geschaut. Und siehe da: Dr. Klaus-Peter Feld ist doch noch "Angestellter der IDW". Also ruf ich unter der dort angegebenen Tel.-Nr. (0211/4561-161) an. Dort konnte man mir keine weiteren Auskünfte geben!?

   
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2.

Die veraltete Facharbeit des IDW S 7

 

Unsere Berichterstattung in den letzten Fachnachrichten über den veralteten IDW S 7 (Stand: 27.11.2009) sorgte für einigen Wirbel!

Hier nochmals der Kernpunkt:

Wenn nach IDW S 7 (Tz. 70) die allgemeinen Berichtsgrundsätze des Prüfungsberichts (IDW PS 450) jeweils analog für den Erstellungsbericht gelten sollen und diese sich durch den neuen IDW PS 450 n.F. am 15.09.2017 geändert haben, so muss gefragt werden, was sich an den Erstellungsberichten 2018 ff. ändern sollte.

Gleiches gilt für die Anpassung der Wortlaute der Bescheinigungen entsprechend dem neuen Rahmenkonzept des Bestätigungsvermerks (BSV) nach IDW PS 400 n.F. ff.

Noch deutlicher wird der dringende Aktualisierungsbedarf des IDW S 7 z.B. in Tz. 46, wo bei Falltyp III (Erstellung mit umfassender Beurteilung) eine Beurteilung der Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen IKS verlangt wird, die seit 2016 wegen Einführung des § 317 IVa HGB so noch nicht einmal für die Jahresabschlussprüfung gefordert wird!? - Also müsste in diesem Fall auch die Berichterstattung im Erstellungsbericht entsprechend angepasst werden.

Dem IDW sei dringend empfohlen, den IDW S 7 zeitnah zu überarbeiten. Für Erstellungsberichte und die Wortlaute der Bescheinigungen kann es kein "weiter so" für 2018 ff. geben!

   
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3.

Die Verwaltungsratswahlen 2019 des IDW

 

Das IDW glänzt in letzter Zeit zunehmend durch (unkoordinierte) Hyperaktivität. Bestätigungsvermerks-Chaos, sinnloses Nachwuchs-Recruiting und skandalöse ISA-Transformationen sprechen eine deutliche Sprache. Auch werden gerne einmal neue Veranstaltungsformate ausprobiert.

In den nächsten Wochen stehen auf Landesebene bekanntlich die Verwaltungsratswahlen des IDW an. Die Wahlbeteiligung ist seit jeher minimal und somit zeigt dieser "-rat" sicherlich kein repräsentatives Bild des Berufsstandes.

Also kommt man in Düsseldorf auf folgende grandiose Idee:

Man bietet ein neues kostenloses "meet & greet" - Veranstaltungsformat ("Treffpunkt IDW 2019") und verspricht in dreieinhalb Stunden an jeweils sechs Orten "Fachliches Update und Vernetzung für Wirtschaftsprüfer". Rein zufällig bittet man Sie - da Sie schon mal da sind - um Stimmabgabe für die Verwaltungsratswahl 2019. - Ist doch völlig undurchsichtig, oder? - Mit Speck fängt man Mäuse.

Wenn man auf diese Art und Weise noch einige Stimmen registriert, so kann man dann auch eher von einem "repräsentativen Wahlergebnis" des "Abnicker-Verwaltungsrates" des IDW sprechen.

Werfen Sie doch gleich einmal einen Blick auf das Veranstaltungsprogramm dieses "meet an greet".

   
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4.

Die nächsten 7 ISA

 

Am 08. Mai 2019 konnte man (überraschend) der IDW-Website entnehmen, dass man dem Berufsstand sieben "Weitere ISA E-DE: Entwürfe mit Modifikationen zu nationalen Besonderheiten" bekannt gibt.

Im November 2018 und Januar 2019 hatte man bereits 18 ISA (E-DE) veröffentlicht. Sind also zusammen 25 von insgesamt 37 zu erwartenden ISA.

Das IDW vergeigt seit Jahren die ISA-Transformation! In 25 von 28 EU-Staaten gelten die ISA bereits in Gänze. Die Befrachtung der ISA mit "Modifikationen zu deutschen Besonderheiten" macht dem IDW offensichtlich dermaßen "Spaß", dass man die ISA gegenüber dem Original des IAASB kaum wiedererkennt. 

Nein! - Das IDW ist offensichtlich völlig überfordert mit dieser Aufgabe und transformiert frei nach dem Motto der Big4: Wünsch Dir was!

Zum Thema "due process" sei an dieser Stelle nur angemerkt, dass das IDW die 173 Seiten (!) der sieben neuen ISA (DE) nur in Auszügen in der IDW Life 5/2019 (Seiten 276 - 295) abgedruckt und die Frist zur Stellungnahme bereits auf den 10.07.2019 gelegt hat.

Klartext: Wenn Sie sich in dieses wichtige Thema der ISA-Transformation einbringen wollen, so sollten Sie sich die nächsten zwei Monate nichts Anderes vornehmen.

Das IDW will offensichtlich keine Mitwirkung des Berufsstandes. - Eine due process-Frist von 8 Wochen ist für 173 Seiten ISA eine Unverschämtheit!

Seit Jahren versemmelt man die ISA-Transformation, überschüttet jetzt den Berufsstand mit Hunderten von Seiten Entwürfen und hechelt der gesetzten Zielvorgabe 2020 entgegen. 12 ISA E-DE fehlen noch.

Dies hat mit qualifizierter und professioneller Facharbeit wenig zu tun! Was am Ende dabei rauskommt haben wir ja beim neuen Bestätigungsvermerk (BSV) erlebt: Auch der neue BSV ist (immer noch) gesetzwidrig und falsch!

   
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5.

Der Berufsstand und die Frauenquote

 

Der Lagebericht und dessen Prüfung sind zunehmend "vermintes Gelände" - eine schier unübersehbare Anzahl von Angabepflichten über nicht finanzielle Belange und unterschiedlichste Formen von Lese-, Prüfungs- und Berichtspflichten!?

Auch der Frauenquote wird zunehmend Bedeutung geschenkt.

Also recherchieren wir einmal im Berufsstand und den berufsständischen Organisationen.

Ergebnis:

  • bei den WPs 17,1% (lt. aktueller Mitgliederstatistik)
  • bei den vBPs 14,2 % (dto.)
  • bei der WPK 20,8 % (lt. Organigramm)
  • beim IDW e.V. 43,8 % (lt. Organigramm)
  • im Vorstand der WPK 7,7, %,
  • im ehrenamtlichen Vorstand des IDW 16,7 % und
  • im gf. Vorstand des IDW 66,6 %.

- mehr geht nicht mehr!

Was sagt uns das?

   
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6.

Es ist soweit: Der digitale Prüfungsbericht kommt

 

Wie bereits in den Fachnachrichten Plus Februar 2019 angekündigt, beschäftigen wir uns im APW II/2019 intensiv mit dem digitalen Prüfungsbericht und dem digitalen Bestätigungsvermerk.

Auf Dauer wird man sich der Digitalisierung der Berichterstattung nicht verschließen können. Man sollte nicht solange warten, bis innovative Mandanten nur noch diese Form akzeptieren werden.

Für den Umstieg haben wir ein 36-seitiges Anwenderhandbuch erarbeitet, welches Ihnen die Umstellung für Ihre Kanzlei erleichtern wird.

Alle unsere Seminarteilnehmer erhalten vor der Sitzung von uns einen digitalen Prüfungsbericht und einen Bestätigungsvermerk mit qualifizierter elektronischer Signatur zugesandt. 

Für die Umstellung muss das Auftragsbestätigungsschreiben ebenso angepasst werden, wie die Allgemeinen Auftragsbedingungen. Auch dies haben wir bereits für Sie erledigt.

Alle Dokumente finden unsere Teilnehmer nach der Tournee in unserem Downloadcenter (www.primus-wissen.de).

Viel Erfolg bei der Nutzung unserer Arbeitshilfen!

   
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7.

 

Herausgeber:
WP StB Dipl.-Kfm. Dirk Hildebrandt - Hohe Str. 9 - 51149 Köln
Tel. 02203 / 980020 / info@wp-hildebrandt.de

   
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