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Fachnachrichten plus

FACHNACHRICHTEN PLUS - OKTOBER 2018 - NR. 1

THEMEN

 
1. PR1MUS hat geliefert
2. Neue Anhangangabe zur Bestandsgefährdung nach IDW PS 270 n.F.?
3. Praxishinweis der WPK
4. Neue Auftragsbedingungen (endlich) verfügbar!
5. Dr. Farr streut Gerüchte!
6. Aus PR1MUS Akademie wurde DAWUR
1.

PR1MUS hat geliefert

 

Die 2018'er-Prüfungssaison steht vor der Türe.

PR1MUS-Seminarteilnehmer erhalten im passwortgeschützten Downloadcenter (www.primus-wissen.de) - wie gewohnt - aktuelle Arbeitshilfen zur Verfügung gestellt.

Bereits im September 2018 wurden hierzu insgesamt 36 Anhang-Checklisten 2018  für die (Aufstellung/Prüfung sowie Offenlegung) für alle Größenklassen und alle Rechtsformen eingestellt.

Zur Vorbereitung der Inventurbeobachtung 2018 (IDW PS 301) wurden außerdem alle Unterlagen (Inventurrichtlinie, Aufnahmeprotokolle etc.) aktualisiert.

Dieser Materialband wird in der Veranstaltungsreihe APW IV/2018 verteilt.

Unseren Teilnehmern werden die Unterlagen bereits ab Ende Oktober 2018 im Downloadcenter zur Verfügung gestellt.

   
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2.

Neue Anhangangabe zur Bestandsgefährdung nach IDW PS 270 n.F.?

 

Die Primärausrichtung der Jahresabschlussprüfung ist die Gesetzesmäßigkeitsprüfung (§ 317 I HGB), d.h. die Frage, ob der zur Abschlussprüfung vorgelegte Jahresabschluss den relevanten gesetzlichen Vorschriften entspricht. Daneben gelten subsidiär noch "fachliche Regeln" (IDW PS, ISA), ohne die ein ach so qualifizierter Berufsstand offensichtlich nicht funktionieren kann (§ 4 I BS WP/vBP).

Dass sich das IDW (eingetragener Lobbyverein der Big4) als "national standardsetter" gerne über das Gesetz stellt, ist allseits bekannt.

Neuestes Beispiel ist IDW PS 270 n.F. Tz.9, wonach Mandanten künftig genötigt werden sollen, bei bestandsgefährdenden Tatsachen eine zusätzliche Anhangangabe zu machen und dort auf spezielle Einzelheiten einzugehen.

§ 284 HGB bespricht die "Methodenangaben" im Anhang, dem der Gesetzgeber in § 285 HGB eine abschließende Aufzählung von mittlerweile 34 "Katalog-Anhangangaben" folgen läßt

Und jetzt kommt der Lobby-Verein der Big4, der eine neue Anhangangabepflicht (ohne gesetzliche Grundlage!) erfindet und dem gesamten Berufsstand vorschreibt, bei Nichtbefolgung den Bestätigungsvermerk zu modifizieren.

Woher nimmt der HFA eigentlich diese Legitimation?

Übrigens: Die Angabepflicht bezüglich "bestandsgefährdender Tatsachen" ist hinreichend im Gesetz (§§ 264 II, 322 II 3 HGB) geregelt.

   
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3.

Praxishinweis der WPK

 

Am 11.09.2018 hat die WPK in ihrem Newsletter auf einen neuen "Praxishinweis" hingewiesen.

Dieser beschäftigt sich mit den von der Berufsaufsicht in 2017 festgestellten häufigen Mängeln im Rahmen der Bundesanzeigerdurchsicht.

Diese Zusammenstellung ist insofern eine sehr gute Hilfe für die Berufspraxis, als man die aktuellen "Fallstricke" von Davon-Vermerken und unvollständige Anhangangaben noch einmal vor Augen geführt bekommt.

Na, das war ja mal eine gute Idee der Kammeroberen. - Weiter so!

https://www.wpk.de/mitglieder/praxishinweise/abschlusspruefung/

   
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4.

Neue Auftragsbedingungen (endlich) verfügbar!

 

PR1MUS hatte nach Herausgabe der IDW-Auftragsbedingungen (Stand 01.01.2017) mehrfach auf Mängel bzw. Fehler hingewiesen. Dies betrifft insbesondere die Dritthaftung, die Haftungsbegrenzung für Fahrlässigkeit sowie fehlende Einzelregelungen.

Immer wieder haben Kollegen/innen nach Musterformulierungen gefragt, um sich - wie größere Berufsgesellschaften - besser gegen mögliche Haftungstatbestände zu schützen.

PR1MUS hat daraufhin alle notwendigen Regelungen und Verbesserungen in einem Musterfall zusammengestellt und stellt ihn nun seinen Seminarteilnehmern (kostenlos) zur Verfügung.

Hierbei handelt es sich im Einzelnen um folgende Dokumente:

  • 5-seitiges Auftragsbestätigungsschreiben 2018,
  • 2-seitige Besondere Auftragsbedingungen (Stand: 30.06.2018) und eine
  • Vergütungsvereinbarung 2018.

Hiermit zeigt Ihnen PR1MUS am konkreten "Musterfall", wie sich große Netzwerke und die Big4 durch Vereinbarung optimaler Auftragsbedingungen haftungsrechtlich schützen.

Denn diese lassen ihre Auftragsbedingungen von ihren TOP-Anwälten und Law Firms formulieren, um die größte Rechtssicherheit zu erhalten.

Eine Frage hab ich noch:

Wieso erhalten wir vom IDW eigentlich gegen gutes Geld unvollständige oder gar falsche AAB?

   
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5.

Dr. Farr streut Gerüchte!

 

Mehrere Kollegen/innen hatten mich bereits Ende September 2018 darauf hingewiesen, dass Dr. Farr in seinen Seminarveranstaltungen offensichtlich geschäftsschädigende Gerüchte über PR1MUS streut.

So berichtete er vor Teilnehmern darüber, dass "PR1MUS verkauft" sei ("Hildebrandt Kasse gemacht habe") und man nicht wisse "wie es dort weiterginge". Weiterhin schlussfolgerte er, dass man sich "schnell bei ihm anmelden solle", da er mit rd. 4.000 Seminarteilnehmern p.a. auch nur begrenzte Aufnahmekapazitäten habe.

Klartext:

Dr. Farr wurde zwischenzeitlich abgemahnt und gab eine Erklärung darüber ab, dass er derlei Falschbehauptungen oder Kommentare über PR1MUS nicht mehr wiederholen werde!

An alle jetzigen und künftigen PR1MUS-Teilnehmer:

Wir denken nicht daran aufzuhören! Im Gegenteil: PR1MUS hat noch Großes vor!

   
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6.

Aus PR1MUS Akademie wurde DAWUR

 

Viele von Ihnen werden es bereits bemerkt haben:

Ich habe mein Engagement in der PR1MUS Akademie GmbH beendet. Meine beiden bewährten Partner (Prof. Dr. Gerrit Brösel und Prof. Dr. Christoph Freichel) führen seither den bereits 2016 konzipierten Zertifizierungslehrgang weiter und verleihen nach erfolgreichem Abschluss den  "DAWUR Prüfungsfachwirt".

  • aus PR1MUS Akademie GmbH wurde
  • DAWUR - Deutsche Akademie für Wirtschaftsprüfung, Unternehmensbewertung und Rechnungslegung GmbH.

Gleichzeitig wurde das Seminarangebot deutlich erweitert:

Schauen Sie doch einmal auf die neue Website mit dem aktuellen Seminarangebot (www.dawur.de).

   
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7.

 

Herausgeber:
WP StB Dipl.-Kfm. Dirk Hildebrandt - Hohe Str. 9 - 51149 Köln
Tel. 02203 / 980020 / info@wp-hildebrandt.de

   
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