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Fachnachrichten plus

FACHNACHRICHTEN PLUS - OKTOBER 2018 - NR. 2

THEMEN

 
1. Der Bestätigungsvermerk ist tot - es lebe der BSV!
2. NEU: Musterprüfungsbericht 2018 / 2019
3. PR1MUS-Checkliste zum neuen Prüfungsbericht
4. Wer macht denn nun die "Praxishinweise" im Berufsstand?
5. PR1MUS-Checkliste zu Bilanzmanipulationen und Geldwäsche
6. Jetzt kommt Albert!
1.

Der Bestätigungsvermerk ist tot - es lebe der BSV!

 

In der 87-jährigen Geschichte unseres Berufsstandes mag es einige Irrungen und Wirrungen gegeben haben, doch das, was wir seit etwa zehn Jahren erleben, ist kaum noch zu überbieten.

Einer der neuerlichen Höhepunkte in dieser Geschichte neben der gesetzeswidrigen und überregulierenden Qualitätssicherung sowie einem zügellosen Lobbyverein der Big4 (IDW e.V.)  ist der "neue Bestätigungsvermerk" (BSV).

Bei fast gleicher gesetzlicher Grundlage (bis auf § 317 IVa HGB!) erkennt man diesen BSV nicht mehr wieder: Aus eineinhalb Seiten werden bis zu sechs Seiten, PIE und NON-PIE-Welt trennen sich, über 20 Varianten des BSV werden angeboten und seitenlanges BLA BLA über Berufsgrundsätze und Verantwortlichkeiten machen die Verwirrung perfekt. Darf's vielleicht noch ein Link auf die Website des Lobby-Vereins oder lieber eine weitere Anlage im Prüfungsbericht sein?

Die Frage ist: Wer liest - nein versteht! - denn dieses Monster noch? Oder: Wie funktioniert künftig die Berufsaufsicht der WPK (§ 57 WPO) wenn bei der BAnz-Durchsicht die Frage zu beantworten ist, ob "der richtige" BSV erteilt wurde?

Na, dann schon mal allen Beteiligten viel Spaß!

Damit aber jetzt in dem von WPK und IDW angerichteten Chaos doch noch alles gelingt, liefert uns der Lobbyverein gleich (gegen Lizenzgebühren!) das BSV-GPS. Alles ganz einfach. Man muss nicht mehr Nachdenken.

Übrigens: Ich freue mich schon auf das 100-Jährige Jubiläum des Berufsstandes in 2031 - wenn es dann noch Wirtschaftsprüfer geben sollte. Vielleicht haben sich die Wirtschaftsprüfer bis dahin bereits selber abgeschafft - wir sind "auf dem besten Wege"!

   
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2.

NEU: Musterprüfungsbericht 2018 / 2019

 

Bereits am 15.09.2017 hatte der Hauptfachausschuss des IDW e.V. (HFA) den neu gefassten Prüfungsstandard IDW PS 450 n.F. zum Prüfungsbericht verabschiedet.

PR1MUS hatte die Neuerungen bereits im APW I/2018 (Thema 4) behandelt und den Muster-Prüfungsbericht 2017 mit allen Neuerungen vorgestellt (Materialband zu Thema 4, Seiten 19 bis 90!).

Momentan ist bei einigen Autoren eine Hyperaktivität hinsichtlich der Tatsache zu beobachten, dass die Berichterstattung über die Jahresabschlussprüfung 2018 nach den neuen fachlichen Regeln (IDW PS 450 n.F.) erfolgen muss, so dass noch fleißig lange Aufsätze geschrieben werden.

PR1MUS nimmt dies zum Anlass und stellt seinen Teilnehmern einen zweiten Muster-Prüfungsbericht 2018 / 2019 zur Verfügung. Auch dieser entspricht in vollem Umfang dem neuen IDW PS 450 n.F., ist jedoch etwas anders aufgebaut. Sie haben die Wahl!

Unsere Teilnehmer finden diesen neuen Muster-Prüfungsbericht 2018/2019 ab dem 02. November 2018 kostenlos im Downloadcenter.

   
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3.

PR1MUS-Checkliste zum neuen Prüfungsbericht

 

Bereits im Aktuellen Prüfungswesen (APW) I/2018 hatte PR1MUS den neuen Prüfungsbericht (IDW PS 450 n.F.) thematisiert und eine 12-seitige Checkliste für die Anfertigung des neuen Prüfungsberichtes 2018 / 2019 vorgelegt.

Die Änderungen gegenüber dem bisherigen Prüfungsbericht nach IDW 450 a.F. sind dort farblich markiert und werden im Musterprüfungsbericht umfassend erläutert

Als Seminarteilnehmer finden Sie alle Unterlagen kostenlos im passwortgeschützten Downloadcenter (www.primus-wissen.de).

Diese Checkliste unterstützt Sie selbstverständlich auch bei der Durchführung der Berichtskritik gemäß § 48 II BS WP/vBP.

   
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4.

Wer macht denn nun die "Praxishinweise" im Berufsstand?

 

Da kommt man aus dem Staunen kaum heraus:

Hatte sich der IDW e.V. in der Vergangenheit doch darauf beschränkt, unserem freien Beruf "fachliche Regeln mit normativem Charakter" (IDW PS, RS, PH, RH) und ein überbordendes QS-Handbuch für 379,- €/p.a. zu verordnen, so greift man dort als "National Standardsetter" zu neuen Sternen.

Zur Qualitätssicherung im Berufsstand gab es bis Ende 2016 eine "gemeinsame Vorstandsstellungnahme" von IDW und WPK (VO 1/2006), die die WPK einseitig aufkündigte, da im neuen § 55 b WPO alles geregelt ist,  was zur Qualitätssicherung zu sagen ist. Diese neuerlichen gesetzlichen Regeln basieren letztlich auf den ISA und dem weltweit gültigen ISQC 1. Die Regelungen zur QS im Berufsstand sind demzufolge seit 2016 Ausfluss gesetzlicher Regelungen (Legislative) und nicht Spielball eines Lobbyvereins.

Gleichwohl lässt es sich der IDW-Verein nicht nehmen, einen "Qualitätssicherungsstandard" IDW QS 1 zu präsentieren, der über die gesetzlichen Regelungen hinausgeht.

Und jetzt kommt die Krönung:

Seit Jahren kennen wir die auf der Website der WPK hinterlegten nützlichen "Praxishinweise" für den Berufsstand zu grundlegenden und aktuellen Themen. Als wäre die Anmaßung des IDW QS 1 nicht schon genug, serviert uns das IDW jetzt gleich noch einen "IDW Praxishinweis 1/2018" zur "Prüfungsqualität im Qualitätsmanagement-Prozess nach IDW QS 1."

Vielleicht kann man zwischen Berlin und Düsseldorf endlich einmal das leidige Verwirrspiel klären, wer dem eigenverantwortlich arbeitenden Berufsstand in Selbstverwaltung eigentlich was vorgeben darf.

   
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5.

PR1MUS-Checkliste zu Bilanzmanipulationen und Geldwäsche

 

Der P&R-Bilanzskandal wirft (wieder einmal) die Frage auf, wie man wirtschaftskriminelles Handeln des Mandanten erkennen kann. Wo sind die "Red Flags", die Warnhinweise, die man als Wirtschaftsprüfer hätte sehen müssen?

Wie kann man jahrelang ein Schneeballsystem testieren, wo Milliarden Euro von Anlegergeldern in meist nicht vorhandene Container investiert wurde und rd. zwei Milliarden € letztlich wohl auf Offshore-Konten auf den Bermudas verschwunden sind?

Auch wenn Kollege Werner Wagner-Gruber aus Regensburg (Prüfprogramm wpsoft) jahrelang die Betrügereien seines Mandanten nur eingeschränkt testiert hatte (Honorar 270 T€ + 40 T€ p.a.) mit der Einwendung, dass ihm "keine Angaben zu nicht in der Bilanz enthaltenen Geschäften gemacht" und "der Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen nicht angegeben" wurden, muss man sich schon die Frage stellen, ob man selbst die "fachlichen Regeln" der IDW PS 210 und 312 richtig umgesetzt hat.

Nicht vorhandene bzw. auf Anleger zurechenbare Container, permanente wahnwitzige Mietunterdeckungen und unverschämt überhöht angenommene Weltmarktpreise für gebrauchte Standardcontainer sprechen hier für sich! - Eindeutige Hinweise auf eine Betrugsmaschinerie wurden nicht erkannt.

Dann sollte Kollege Wagner-Gruber aber bitteschön erst einmal "kleine Brötchen backen" und nicht den Redakteuren der FAZ im Interview erzählen, dass man sich nichts vorzuwerfen habe, da man "ja schließlich als Wirtschaftsprüfer nicht die Kriminalpolizei" sei.

Vielleicht kann ja Kollege Christian Alf Lösle (AUDfIT) als Kooperationspartner von wpsoft im Rahmen seiner Fortbildungen diese Lücke einmal schließen oder entsprechende Arbeitshilfen anbieten.

Für PR1MUS-Seminarteilnehmer gibt es im Downloadcenter sowohl eine

  • Checkliste zur Aufdeckung von Bilanzmanipulationen als auch eine
  • Checkliste zur Aufdeckung von Geldwäsche-Verdachtsfällen.
   
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6.

Jetzt kommt Albert!

 

Dass man schwierige oder auch "trockene" Fachfragen zur Bilanzierung und zum Wirtschaftlichen Prüfungswesen auch unterhaltsam besprechen kann, beweisen Prof. Dr. Gerrit Brösel und sein Team von der Fernuniversität Hagen seit einigen Monaten.

Dort an der FernUni wurde nämlich Albert erdacht, ein Pfiffikus der es fertigbringt, der interessierten Öffentlichkeit (und auch Sachkundigen!) mit einfachen Worten und anschaulichen Beispielen die "höheren Weihen" von Bilanzierung und Prüfung zu vermitteln.

Toll, dieser Albert! Ich mag ihn!

Schauen Sie doch einmal in die letzten beiden Albert-Videos auf YouTube

   
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7.

 

Herausgeber:
WP StB Dipl.-Kfm. Dirk Hildebrandt - Hohe Str. 9 - 51149 Köln
Tel. 02203 / 980020 / info@wp-hildebrandt.de

   
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