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Fachnachrichten plus

FACHNACHRICHTEN PLUS - SONDERAUSGABE FEBRUAR 2019

THEMEN

 
1. Überwältigende Reaktion
2. Der "falsche Bestätigungsvermerk" und die WPK
3. Die systematische Entwertung des BSV
1.

Überwältigende Reaktion

 

Im "Aktuellen Prüfungswesen I/2019" (APW) haben wir den Teilnehmern ein 64-seitiges Praxishandbuch zum neuen Bestätigungsvermerk (BSV) vorgestellt. Die wohl häufigsten Fälle der Praxis haben wir in 15 Musterformulierungen erläutert.

Auf vielfachen Wunsch aus dem Berufsstand haben wir das Praxishandbuch nochmals überarbeitet und erweitert. In der aktuellen Version finden Sie nun 38 Praxisfälle mit den entsprechenden Musterformulierungen für den BSV 2018.

Die aktualisierte Form des Praxishandbuchs finden Sie ab sofort im passwortgeschützten Downloadcenter von PR1MUS-Wissen.

   
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2.

Der "falsche Bestätigungsvermerk" und die WPK

 

Erschüttert zeigten sich Kollegen/innen insbesondere über die Ankündigung der WPK zur schwerpunktmäßigen Durchsicht des eBanz hinsichtlich des neuen BSV obgleich der neue BSV nachgewiesenermaßen aus verschiedenen Gründen als "falsch" bezeichnet werden darf.

Es kann nicht sein, dass die WPK den neuen BSV unkommentiert "durchwinkt" und handwerkliche Fehler und gesetzeswidrige Fassungen des IDW e.V. zur Messlatte ihrer Berufsaufsicht machen will.

  • Was wollen die Berufsaufseher/innen der Kammer den Kollegen/innen schreiben, wenn das IDW eine gesetzlich nicht geforderte äußerst brisante Anhangangabe erfindet (IDW PS 270 n.F., Tz. 9) und bei berechtigter Nichtangabe des Mandanten den Berufsstand auffordert, den BSV zu modifizieren?
  • Wie reagiert die WPK, wenn man sich bei der Abfassung des BSV an das Gesetz (§ 317 I HGB) hält und auf die Prüfung der Buchführung, die Übereinstimmung mit den gesellschaftsvertraglichen Bestimmungen und die neuerliche Ausrichtung der Prüfung gemäß § 317 IVa HGB hinweist?

Wann setzt sich die Berufsaufsicht einmal kritisch mit der Facharbeit des Düsseldorfer Lobbyvereins auseinander und bezieht eindeutig Stellung?

Oder scheitert dieses Vorhaben bereits an den vielen Doppelbesetzungen in den Gremien von IDW und WPK?

   
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3.

Die systematische Entwertung des BSV

 

Betrachtet man die leidige Einführung des neuen BSV, so kann man sich des Eindrucks nicht erwehren, dass hier gerade etwas "klassisch vor die Wand gefahren" wird.

Man wird den Eindruck nicht los, dass der neue BSV durch fragliche Überinformationen ("Verantwortlichkeit des Abschlussprüfers …"), sonderbare Interpretationen des Lobbyvereins sowie banale Gesetzeswidrigkeit systematisch entwertet wird.

  • Für diesen BSV und seine unendlichen Varianten wird sich alsbald NIEMAND mehr interessieren.
  • Was bei PIE-Mandaten vielleicht noch Sinn macht, ist für KMU-Mandate geradezu lächerlich.
  • Aber auch die BSV für PIE-Mandate wirken geradezu lächerlich, da sich die CEO und CFO die BSV mittlerweile über "key audit matters" (IDW PS 401) wohl eher selber schreiben!? Dies nennt man mittlerweile "Testat-Marketing".

Man wird den Eindruck nicht los, dass hier das nicht vorhandene "Phantom der Erwartungslücke" gejagt wird. Zumindest wird es von Berufspolitikern und Theoretikern immer wieder wie eine "Monstranz" durch den Saal getragen.

   
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4.

 

Herausgeber:
WP StB Dipl.-Kfm. Dirk Hildebrandt - Hohe Str. 9 - 51149 Köln
Tel. 02203 / 980020 / info@wp-hildebrandt.de

   
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