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Fachnachrichten plus

FACHNACHRICHTEN PLUS - JULI 2018

THEMEN

 
1. IDW: Wo bleibt der Omnibusstandard?
2. Der aufgeblasene ISA 720 (E) (DE)
3. Hurra! - Der kostenpflichtige IDW BVG ist (endlich) da!
4. Was sind künftig die "Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung"?
5. PR1MUS - 4 neue Orte für das APW!
1.

IDW: Wo bleibt der Omnibusstandard?

 

Nach einer mehrjährigen Irrfahrt der Facharbeit mit sog. "ISA-kompatiblen Prüfungsstandards" hatte sich das IDW im vergangenen September zu einem "Modellwechsel" entschlossen und die "unmittelbare Anwendung der ISA" angekündigt.

Seither wartet der gesamte Berufsstand gespannt auf den "Omnibusstandard", der als IDW PS 001 die deutschen Besonderheiten zusammenfassen und "vor die Klammer gestellt" werden soll. Dann können die - je nach Zählweise - 26 oder gar 37 ISA in ihrer "autorisierten Übersetzung" unmittelbar für anwendbar erklärt werden.

Der vom IDW-Vorstand für das I. Quartal 2018 vollmundig angekündigte "Omnibusstandard", der noch im III. Quartal 2018 vom HFA endgültig verabschiedet werden sollte, liegt bis heute nicht vor!

Es sieht also ganz danach aus, dass das IDW mit der Einführung der ISA überfordert ist und der Lobbyverein der Big4 die Situation völlig unterschätzt hat. Da helfen auch die nichtssagenden LG-Veranstaltungen nicht mehr, die lediglich unverbindliche Absichtsbekundungen enthalten.

Oder sind sich die Big4 uneins darüber, mit welchen "deutschen Besonderheiten" man die einzelnen ISA noch befrachtet und überreguliert, bevor man den gesamten Berufsstand damit konfrontiert!?

Der Berufsstand sollte sich vielmehr damit beschäftigen, wie man ohne das IDW zu den ISA übergeht. Die WPK hatte hierfür bereits grünes Licht gegeben.

Wozu auf das IDW warten, welches aus der Umstellung auf die ISA offensichtlich ein lukratives Geschäftsmodell macht, Berufsträger/innen zur Mitgliedschaft nötigt und die Hoheit der Big4 im Standardsetting untermauern will.

   
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2.

Der aufgeblasene ISA 720 (E) (DE)

 

ISA 720 (E) (DE) ist der erste ISA, der dem deutschen Berufsstand noch Ende 2017 vom HFA in "autorisierter Übersetzung" unter Hinzufügung "deutscher Besonderheiten" bekanntgegeben wurde.

Er ist aber auch ein Musterbeispiel dafür, was der Lobbyverein der Big4 darunter versteht und was wir im Rahmen der Facharbeit künftig noch zu erwarten haben.

Es ist schon ein "Kunststück" wenn man sieht, dass der HFA es schafft, aus einem 8-seitigen ISA 720, der sich lediglich mit der Prüfung sonstiger Informationen beschäftigt, einen 70-seitigen ISA 720 (E) (DE) zu zaubern. Dem Berufsstand eine mehr als Verzehnfachung der "fachlichen Regeln" als "unmittelbare Anwendung" zu verkaufen ist ja wohl dreist!

Hatte der HFA nicht das (vom IDW in 2016/2017) völlig vergeigte Rahmenkonzept zum Bestätigungsvermerk am 15.12.2017 endgültig verabschiedet? - Jetzt werden neben den bisher schon in den IDW 400 n.F. ff. bekannten 20 Bestätigungsvermerken (!!!) drei weitere Varianten des Vermerks in dem subalternen ISA 720 hinzugefügt!? Theoretisches Schwadronieren und das seitenlange Aufzeigen "praktischer" Szenarien zeigen auch hier, dass man sich im IDW / HFA offensichtlich nicht im Klaren ist, wohin die Reise mit den ISA überhaupt gehen soll.

Sollte dieses inflationäre Auswalzen von "wünsch Dir was" bei der Bekanntgabe der ISA weiter anhalten, so kann man kleinen und mittelständischen Kanzleien und Berufsgesellschaften nur dringend empfehlen, endlich gegenüber dem IDW auf Distanz zu gehen.

Und dies geht! - selbst für IDW-Mitglieder! WPK und § 55b WPO haben hierzu den Weg freigemacht! - Es bedarf jedoch der Beachtung einiger wichtiger Hinweise.

Ich werde es Ihnen alsbald hier in den Fachnachrichten plus erklären!

   
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3.

Hurra! - Der kostenpflichtige IDW BVG ist (endlich) da!

 

Ach, Sie wissen nicht, was der "IDW BVG" ist?

Sie können sich aber noch an das Chaos um die neuen Bestätigungsvermerke (BSV) Ende 2016 und 2017 erinnern und wissen noch, dass alle Mandanten für 2016 gesetzeswidrige zweigeteilte Testate erhalten haben, die der HFA sogar noch für 2017-er-Abschlüsse für zulässig hält!?

Die Welt der Abschlussprüfungen ist auch hinsichtlich des BSV geteilt in: PIE und NON-PIE-Mandanten. Weiterhin gibt es in IDW PS 400 ff. und ISA 720 (E) (DE) mittlerweile 23 Formulierungshilfen für BSV des IDW!

In ganzseitigen Werbeanzeigen in der WPg und IDW life stellt Ihnen das IDW - also der Verursacher des ganzen Chaos!!! - die entgeltliche Nutzung eines "Bestätigungsvermerk-Generators" (BVG) vor, damit Sie künftig Ihre "individuellen Bestätigungsvermerke erstellen" können.

Nachdem das IDW also den BSV durch völlige Überfrachtung in seine Bedeutungslosigkeit geschickt hat, bietet man Ihnen jetzt ein "BSV-GPS" an, damit Sie dieses Chaos überhaupt noch beherrschen können und die Chance haben, einen "richtigen" BSV zu erteilen. - Ein Treppenwitz!

Da es im Leben nichts umsonst gibt, zahlen Sie bitte an die Superstrategen aus Düsseldorf eine "Jahresnutzungsgebühr" zwischen 60 und 1.500 € zzgl. USt p.a.

Eine Frage hab ich noch: Braucht man diesen IDW BVG eigentlich?

Dazu an dieser Stelle bald mehr!

Hier die PR1MUS-Broschüre 2018 zum neuen BSV für Sie zum kostenlosen Download.

   
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4.

Was sind künftig die "Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung"?

 

Auffallend im neuen Bestätigungsvermerk (BSV) ist, dass das IDW (HFA) in seiner Formulierungshilfe gleich an zwei Stellen vorgibt, dass man nach den

  • "vom IDW festgestellten deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung" 

geprüft habe.

Dies bedarf einer Erläuterung:

Einerseits propagiert das IDW die "unmittelbare Anwendung" der ISA. Diese fachlichen Regeln wurden vor rd. acht Jahren vom IAASB als weltweitem internationalem Standardsetter konzipiert und von der weltweiten Berufsorganisation IFAC verabschiedet. Einer "Feststellung" derselben durch den Lobbyverein der Big4 in Deutschland bedarf es nicht. Nationale Besonderheiten bzw. abweichende gesetzliche Regeln sind hierbei selbstverständlich zu beachten und einzuarbeiten.

Andererseits bedarf es nicht weiterer Vorgaben nationaler Standardsetter (z.B. IDW), da die ISA als geschlossenes System fachlicher Regeln unter Beachtung nationaler Besonderheiten bereits den gesetzlichen Vorgaben der Qualitätssicherung (§ 55b WPO) in vollem Umfang entsprechen.

Es ist lediglich Aufgabe des IDW, die nationalen Besonderheiten in die autorisierte Übersetzung einzuarbeiten. Weitere IDW PS können, aber brauchen nicht beachtet zu werden.

Entschließt sich der Abschlussprüfer dazu, lediglich auf der Basis der ISA unter Berücksichtigung nationaler Besonderheiten zu prüfen, so ist der Auftrag entsprechend zu erteilen, und im

  • Auftragsbestätigungsschreiben an den Mandanten,
  • im Wortlaut des BSV und auch
  • im Prüfungsbericht 

darf er sich nicht darauf berufen, dass er nach den "Verlautbarungen des IDW" bzw. dessen Grundsätzen geprüft hat.

Also nochmals die Fragen:

Wieso werden aus unmittelbar anzuwendenden ISA des IAASB unter Beifügung nationaler gesetzlicher Besonderheiten am Ende einer Abschlussprüfung im BSV dann "Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung des IDW"???

Wie kann man dem (neuen) BSV entnehmen, dass der Abschlussprüfer auf Basis der ISA geprüft hat und weitere Verlautbarungen des IDW nur nach seinem Ermessen beachtet hat?

   
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5.

PR1MUS - 4 neue Orte für das APW!

 

Die quartalsmäßige Fortbildung "Aktuelles Prüfungswesen (APW)" findet aufgrund der erfreulichen Nachfrage künftig auch in 

  • Kassel, Würzburg, Oldenburg und Landshut

statt. Die aktuellen Termine für unsere 19 Veranstaltungsorte entnehmen Sie bitte dem aktuellen  Terminplan.

Hier ist die Tagesordnung für das III. Quartal 2018.

   
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6.

 

Herausgeber:
WP StB Dipl.-Kfm. Dirk Hildebrandt - Hohe Str. 9 - 51149 Köln
Tel. 02203 / 980020 / info@wp-hildebrandt.de

   
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