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Fachnachrichten plus

NEWSLETTER MAI 2025

THEMEN

 
1. CSRD – Wie ist der Stand?
2. WP-Examen: Warum das Steuermodul durch das Nachhaltigkeitsmodul ersetzt werden soll
3. Wie lautet der Bestätigungsvermerk bei gesetzeswidrig nicht aufgestelltem Lagebericht?
4. Künstliche Intelligenz: Auf die kritische Grundhaltung kommt es an
5. Muss der Prüfer die Offenlegung des Vorjahres prüfen?
6. Seminarthemen im zweiten Quartal 2025
7. Herausgeber
1.

CSRD – Wie ist der Stand?

 

Im Februar 2025 veröffentlichte die EU-Kommission einen Vorschlag zur Änderung der CSRD (Richtlinie (EU) 2022/2464 vom 14.12.2022). Europa soll wieder wettbewerbsfähig werden.

Nur GmbH und GmbH & Co. KG, die den Rechtsfolgen einer großen Gesellschaft unterliegen und mehr als 1.000 Beschäftigte haben, sollen zum Nachhaltigkeitsbericht verpflichtet sein. Zudem sollte die Anwendung verschoben werden.

Stop The Clock

Tatsächlich wurde im April 2025 die CSRD punktuell geändert (Richtlinie (EU) 2025/794 vom 14.4.2025):

Diese Änderung betrifft allein die Anwendungszeitpunkte. Sie war der Dringlichkeit und Rechtsunsicherheit geschuldet. Den Rechtsfolgen einer großen Kapitalgesellschaft unterliegende GmbH und GmbH & Co. KG müssen nun ihren ersten Nachhaltigkeitsbericht erst für Geschäftsjahr 2027 aufstellen.

Die geänderte CSRD muss nun von den EU-Mitgliedstaaten bis 31. Dezember 2025 in nationales Recht umgesetzt werden. Das gegen Deutschland und 16 weitere Länder wegen verspäteter CSRD-Umsetzung eingeleitete EU-Vertragsverletzungsverfahren ist insoweit hinfällig.

Unklarheit über Schwellenwerterhöhung

Im Übrigen wurde die CSRD noch nicht geändert: Noch ist unklar, ob die von der EU-Kommission geplante Anhebung der Größenschwelle auf 1.000 Beschäftigte tatsächlich kommt. Die Entscheidung ist frühestens im Juni 2025 zu erwarten.

Neue Bundesjustizministerin

Friedrich Merz hat's im zweiten Wahlgang zum Kanzler geschafft. Das war schneller als beim Parteivorsitz.

Mit Frau Dr. Stefanie Hubig (SPD) hat Deutschland nun eine neue Bundesjustizministerin. Das ist wichtig für die Frage, ob die WP-Vorbehaltsaufgabe zur Prüfung des Nachhaltigkeitsberichtes kommt oder nicht. Das vormals FDP-geführte Bundesjustizministerium hatte unbeirrt an der WP-Vorbehaltsaufgabe festgehalten.

WP-Mittelstand mit Preisvorteil

Ein Wettbewerbsvorteil für den mittelständischen Prüfer ist jedenfalls der Preis: Nicht jedes größere mittelständische Unternehmen ist bereit, einen sechsstelligen Betrag zur Prüfung des Nachhaltigkeitsberichtes an eine große Prüfungsgesellschaft zu zahlen.

 

Literatur

  • Wittsiepe, Was ändert sich bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung und seiner Prüfung, in: wp.net (Hrsg.), 17.4.2025.
  • EU-Parlament, Nachhaltigkeit- und Sorgfaltspflichten: Anwendung neuer Regeln wird verschoben, Pressemitteilung, 3.4.2025.
   
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2.

WP-Examen: Warum das Steuermodul durch das Nachhaltigkeitsmodul ersetzt werden soll

 

Gute Leute sind rar. Das gilt auch im Prüfungsgeschäft.

Erste Benachteiligung des WP-Mittelstandes: Nachhaltigkeit als verpflichtendes Modul im WP-Examen

Warum fordern IDW und WPK, die Nachhaltigkeit zum verpflichtenden Modul im WP-Examen zu machen? Um sicherzustellen, dass künftig Prüfungsassistenten vor allem bei den großen Prüfungsgesellschaften anfangen.

Denn um WP werden zu können, muss der WP-Kandidat nicht nur die Prüfung bestehen, sondern auch acht Monate praktische Ausbildung bei der Prüfung von Nachhaltigkeitsberichten mitbringen. Wer das als mittelständischer Prüfer seinem Prüfungsassistenten nicht anbieten kann, droht beim Wettbewerb um die Prüfungsassistenten leer auszugehen.

Zweite Benachteiligung des WP-Mittelstandes: Ersetzung der Steuerklausuren durch Nachhaltigkeitsklausuren

Unter immer noch mehr Prüfungsstoff leidet die Attraktivität des Berufsstandes.

Also denkt man beim IDW darüber nach, darauf zu verzichten, steuerberatend tätig zu werden, ohne auch das STB-Examen absolviert zu haben. Die Besteuerung sei zu komplex, um sie quasi nebenbei im WP-Examen zu erledigen. Der Wegfall der Steuerklausuren schafft Raum für die Nachhaltigkeitsklausuren.

Cui bono? Diese Änderung nützt nur den großen Prüfungsgesellschaften, deren WP-Kandidaten sowieso nur entweder in Steuern oder in Wirtschaftsprüfung tätig sind.

Dem WP-Mittelstand nützt sie nicht. Ihm droht die Nachhaltigkeit als weiteres Prüfungsmodul ohne Entlastung an anderer Stelle, denn das StB-Examen hat er schon.

Hoffen wir auch hier auf eine weise Entscheidung des neu geführten Bundesjustizministeriums.

 

Literatur

IDW, „Es ist notwendig, intensiv in den Nachwuchs zu investieren“, IDW Life 2025, 292 (Heft 4).

   
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3.

Wie lautet der Bestätigungsvermerk bei gesetzeswidrig nicht aufgestelltem Lagebericht?

 

Der Prüfer hat den Abschluss geprüft, alles passt.

Der Prüfer fragt nach dem Lagebericht. Antwort: „Den lassen wir heuer weg.

Was nun? Wie lautet der Bestätigungsvermerk?

Einfach ist das HGB: Es kennt nur uneingeschränkten, eingeschränkten und versagten Bestätigungsvermerk.

Nun das IDW:

Erste IDW-Besonderheit: Prüfungsurteile

Das IDW führt – am HGB vorbei und verkomplizierend – als Unterkategorie den Begriff der Prüfungsurteile“ zu Abschluss und Lagebericht ein, die getrennt zu vergeben sind. Diese Prüfungsurteile werden dann wiederum streng IDW-mathematisch zu uneingeschränktem, eingeschränktem oder versagtem Bestätigungsvermerk zusammengeführt.

Zum Abschluss vergibt der Prüfer ein uneingeschränktes Prüfungsurteil.

Zweite IDW-Besonderheit: Nichtgabe eines Prüfungsurteiles

Zum Lagebericht erklärt der Prüfer nicht etwa ein versagtes Prüfungsurteil, das wäre zu simpel und wohl auch zu nahe am HGB, nein, er erklärt die Nichtabgabe eines Prüfungsurteiles.

Sodann führt der Prüfer dieses uneingeschränkte Prüfungsurteil zum Abschluss und die Nichtabgabe eines Prüfungsurteiles zum Lagebericht zu einem eingeschränkten Bestätigungsvermerk zusammen

Das Fehlen des Lageberichtes führt also zu keinem Versagungsvermerk. Sondern allein das Prüfungsurteil zum Abschluss bestimmt, ob ein Bestätigungsvermerk oder Versagungsvermerk resultiert. Auch bei versagtem Prüfungsurteil zum Lagebericht lautet die Überschrift des Bestätigungsvermerkes unbeeindruckt „Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers“ (IDW PS 405 n.F. (10.21), Tz. 21).

Sind die Prüfungsurteile zu Abschluss und Lagebericht nicht beide uneingeschränkt, lohnt ein Blick auf eine IDW-Transformationstabelle – dabei will ich doch einfach nur prüfen – welche die verschiedenen Prüfungsurteile zu Abschluss und Lagebericht zu uneingeschränktem, eingeschränktem oder versagten Bestätigungsvermerk verdichtet (IDW PS 405 (10.21), Tz. A20).

Ob das Unternehmen mit dem unterlassenen Lagebericht gut fährt?

Die Offenlegung ist unvollzählig. Es gibt keine Verjährung. Das Ordnungsgeld kann wieder und wieder und sogar erstmals nach vielen Jahren festgesetzt werden.

Und nun frei nach Friedrich von Schiller:

Der Prüfungsurteile sind genug gewechselt – nun lasst uns endlich klar berichten.

   
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4.

Künstliche Intelligenz: Auf die kritische Grundhaltung kommt es an

 

Werbung im Internet – was ist wichtig?

Früher war es wichtig, ganz oben in einer Suchanfrage zu stehen.

Heute ist es wichtig, von einer KI wahrgenommen und bei Suchanfragen genannt zu werden.

Denn anstatt sich in einer Suchmaschine durch eine Liste an Internetadressen durchzuklicken, lesen Internetnutzer inzwischen zunehmend KI-generierte Antworten.

Und so sind Unternehmen daran interessiert, dass KI-Anwendungen ihre Produkte bevorzugt nennen. Die prominente Platzierung im Empfehlungsalgorithmus entscheidet. Die KI-generierte Produktempfehlung auf eine Suchanfrage ist das Ziel der Unternehmen.

Um so wichtiger ist, dass KI-Anwendungen die ganze Fülle an Informationen im Internet nutzen, um werbende Aussagen durch kritische Anmerkungen auf ein sachliches Maß zu reduzieren.

Kritische Grundhaltung ist also gefragt mehr denn je.

Von KI zu KI: Was sagt ChatGPT zur IDW KI „Pioneer Playground“?

 

Frage 1 an ChatGPT

Was sagt das IDW über seine IDW-KI "Pioneer Playground"? Antworte in drei Sätzen. Welche Schulnote würdest Du demnach der IDW-KI geben?

Antwort 1 von ChatGPT

Das IDW beschreibt den AI Pioneer Playground als ein innovatives KI-Tool, das fachliche Fragen auf Basis der IDW Verlautbarungen und der ISA [DE] beantwortet. Die Beta-Version steht seit dem 19. September 2024 exklusiv und kostenfrei IDW-Mitgliedern zur Verfügung und wurde im Januar 2025 um Funktionen wie Pop-up-Quellenangaben, formatierte Kopierfunktionen und optimierte Navigation erweitert. Das Tool nutzt ein OpenAI-Modell (…) und liefert fundierte, transparente Antworten mit relevanten Quellenangaben.

Bewertung: (…) verdient der AI Pioneer Playground die Schulnote 1 (sehr gut).“

 

Frage 2 an ChatGPT:

Was sagt wp.net über die IDW-KI "Pioneer Playground"? Antworte in drei Sätzen. Welche Schulnote würdest Du demnach der IDW-KI geben?

Antwort 2 von ChatGPT

wp.net äußert sich kritisch zum IDW-KI-Tool AI Pioneer Playground. Das Tool wird als „digitale FAQ mit begrenztem Kontextverständnis“ bezeichnet und als für die praktische Prüfungsdurchführung ungeeignet eingestuft. In einem Praxistest verwechselte die KI beispielsweise die Feststellung des Jahresabschlusses mit der Bestellung des Abschlussprüfers, was zu unbrauchbaren Ergebnissen führte.

Aufgrund dieser Einschränkungen und der derzeit noch experimentellen Natur des Tools würde ich ihm die Schulnote 4 (ausreichend) verleihen.

 

Und die Moral von der Geschicht‘

Bei KI gilt wie bei der Abschlussprüfung: Man sollte immer ein zweites Mal hinsehen!

 

Literatur

Handelsblatt, KI-Agenten fordern Markenkonzern heraus, 17.4.2025.

   
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5.

Muss der Prüfer die Offenlegung des Vorjahres prüfen?

 

Ein Unternehmen hat die Offenlegung in Eigenregie gemacht.

Muss der Prüfer auf der Folgeprüfung ein Jahr später die ordnungsmäßige Offenlegung prüfen? Immerhin könnte die Offenlegung fehlerhaft sein.

Tatsächlich ist die Frage ein Klassiker mancher Prüfer-Checkliste.

Doch das IDW ist klar:

Der Prüfer muss nicht überprüfen, ob die Offenlegung des Vorjahres ordnungsmäßig erfolgte (IDW PS 400 n.F. (10.21), Tz. 101).

Und wenn wir doch prüfen – freiwillig, aus Pflichtgefühl oder Neugier – und dabei einen Fehler entdecken? Dann hat der Prüfer ein neues Problem: Die unrichtige Offenlegung ist mit seinem Bestätigungsvermerk versehen. Der Prüfer muss das Unternehmen zur Richtigstellung auffordern (IDW PS 400 n.F. (10.21), Tz. 102).

Und er muss entscheiden, ob er darin einen berichtspflichtigen schwerwiegenden Verstoß im Prüfungsbericht erkennt. Ich erkenne ihn nicht, ein Verstoß gegen die Offenlegungspflicht ist m.E. nur ein einfacher, aber kein schwerwiegender berichtspflichtiger Verstoß.

Fazit: Nicht alles, was man prüfen kann, muss man auch prüfen.

   
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6.

Seminarthemen im zweiten Quartal 2025

 

Das zweite Quartal 2025 hat angefangen.

Die Tagesordnung finden sie hier.

Wir behandeln u.a.

  • WPK-Abschlussdurchsicht 2025: originale WPK-Schreiben im Fokus
  • KI-Einsatz in der WP-Praxis
  • IDW KI „Pioneer Playground“ im Praxistest
  • Umgang mit bedeutsamen Risiken nach ISA (DE)
  • WPO-Reform, u.a. mit punktueller Verschärfung der Qualitätskontrolle

 

Wir sehen uns – PR1MUS voraus ®

   
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7.

Herausgeber

 

WP StB Mark Schüttler – Memeler Weg 44 – 58511 Lüdenscheid

info@primus-seminare.de

 
   
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