Die Betriebs-GmbH hat ihre Grundstücke von der Besitz-KG langfristig gemietet.
Die Betriebs-GmbH ist Mutterunternehmen, die Besitz-KG Tochterunternehmen.
Frage
Strahlt die Bestandsgefährdung des Mutterunternehmens auf das Tochterunternehmen aus?
Unverbindlicher Antwortvorschlag
Ein Konzern, zwei Unternehmen.
Der Prüfer muss die Bestandsgefährdung von Mutterunternehmen und Tochterunternehmen zwar getrennt beurteilen.
In vielen Fällen wird sich die Bestandsgefährdung dennoch durchreichen: Fällt das Mutterunternehmen, fällt auch das Tochterunternehmen. Zwingend ist diese Ausstrahlung aber nicht.
Bestandsgefährdung ist ein unbestimmter Rechtsbegriff.
Gemeint ist: Es droht die Einstellung der Unternehmenstätigkeit, insb. aufgrund von
- Zahlungsunfähigkeit (§ 17 Abs. 1 InsO) oder
- Überschuldung bei negativer Fortbestehensprognose (§ 19 Abs. 2 InsO).
Diese Fortbestehensprognose ist eine Zahlungsfähigkeitsprognose.
Beim Mutterunternehmen gilt für den Prüfer:
Beurteilungszeitraum für Going Concern = zwölf Monate ab Datum des Bestätigungsvermerkes (IDW PS 270 n.F. (10.21), Tz. A13; IDW F&A zu ISA 570 (R) bzw. IDW PS 270 n.F., Fragen 4 u. 6).
Diesen Zeitraum kann der Prüfer auf das Tochterunternehmen übertragen unterstellen, wenn er auch dessen Geschäftsführung zur Einschätzung der Unternehmensfortführung auffordert. Diese Aufforderung ist zwingend, sonst hat der Prüfer ein Prüfungshemmnis und muss versagen (IDW PS 270 n.F. (10.21)., Tzn. 5 u. 29 sowie Anlage 4).
Im konkreten Fall
Das Tochterunternehmen erzielt seine Zahlungseingänge allein aus den Mieten des Mutterunternehmens.
Zahlungsausgänge bestehen für Instandhaltung, Klimainvestitionen in Gebäude, Bauvorhaben, Grundsteuern und Gewerbesteuern.
Drohen die Mieten auszufallen, droht Zahlungsunfähigkeit – also Bestandsgefährdung auch beim Tochterunternehmen. Das ist die genannte Ausstrahlung.
Was kann die Ausstrahlung verhindern?
Alles, was die Zahlungsunfähigkeit des Tochterunternehmens verhindert, z.B.
- ausreichend eigene liquide Mittel – keine Forderungen gegen das Mutterunternehmen, denn die fallen im Zweifel ebenso aus wie die Mieten – ggf. eiserne Reserve anlegen!
- Zahlungsmittel aus einem Verkauf von Grund und Boden
- Zahlungsmittel aus einer Darlehensaufnahme gegen Grundschuld, soweit die Grundstücke nicht schon mit Pfandrechten auf Darlehen der Betriebs-GmbH belastet sind
Fazit
Die Besitz-KG lebt von der Betriebs-GmbH – und stirbt mit ihr.
Literatur
- PR1MUS, Rechnungslegung in der Insolvenz, Q3-25.
- PR1MUS, Krieg und Krise, Bestandsgefährdung und Entwicklungsbeeinträchtigung, Q1-23.