Ich habe die WPK-Abteilung Abschlussdurchsicht so richtig in mein Herz geschlossen. In meiner Beliebtheit rangiert sie gleich hinter der Kommission für Qualitätskontrolle.
Die Abschlussdurchsicht ist älter als die Qualitätskontrolle und seit deren Einführung überflüssig. Die WPO kennt sie nicht.
Fast alle Vorermittlungsverfahren enden mit fragwürdigen Hinweisen oder Belehrungen.
Deshalb stellten wir von wp.net auf der letzten WPK-Beiratssitzung im Juni 2025 der Wirtschaftsprüferkammer kritische Fragen zur Abschlussdurchsicht.
Während unsere Fragen im Beirat vorgetragen wurden, konnten sich mehrere Beiratsmitglieder mit Big4-Hintergrund ihr Lachen nicht verkneifen: Man lachte uns offen aus.
Nun die wichtigsten drei Fragen und Antworten:
Unsere Frage – Studentische Hilfskräfte in der Abschlussdurchsicht?
„Wie viele Mitarbeiter sind gegenwärtig in der Abteilung Abschlussdurchsicht beschäftigt?“
WPK-Antwort
„Im Referat Abschlussdurchsicht sind derzeit sechs Mitarbeiter (4,5 FTE, davon 4,125 FTE besetzt) beschäftigt, davon zwei geringfügig beschäftigte studentische Hilfskräfte.“
Ja, liebe Kolleginnen und Kollegen, Sie haben richtig gelesen:
Dass die WPK-Schreiben regelmäßig auch von Nicht-WP unterzeichnet werden, war mir klar.
Dass aber zwei von sechs Mitarbeitern der Abschlussdurchsicht studentische Hilfskräfte sind, empört mich zutiefst.
Weiß das der WPK-Vorstand? Die früheren WPK-Vorstände von wp.net wussten es jedenfalls nicht.
Wenigstens verstehe ich nun, warum die Abschlussdurchsicht banal-überflüssige Fragen stellt. Von Hilfskräften ist nicht mehr zu erwarten.
Der Prüfer prüft, doch über ihm wacht –
die studentische Macht.
Das ist nicht Satire – das ist WPK 2025.
Unsere Frage – Drei Arbeitstage für die Durchsicht eines Abschlusses?
„Wie viele Abschlussdurchsichten pro Kopf macht die Abteilung?“
WPK-Antwort
„Im Durchschnitt der letzten fünf Jahre wurden pro Kopf ca. 75 p.a. Abschlüsse im Referat durchgesehen. Wir weisen allerdings darauf hin, dass die für die Durchsicht eines Abschlusses benötigte Zeit je nach Umfang und Komplexität des Abschlusses sehr unterschiedlich sein kann. Ferner sind nicht alle Mitarbeiter in gleichem Maße mit der Durchsicht von Abschlüssen befasst.“
Das Jahr hat 220 Arbeitstage, und im Jahr werden pro Kopf 75 Abschlüsse durchgesehen (= 220 Arbeitstage / 75 Abschlüsse) – das heißt, ein Mitarbeiter braucht bald drei Tage für die Durchsicht eines einzelnen Abschlusses!
Übrigens verweist die Kammer in ihrer Antwort auf den Durchschnitt der letzten fünf Jahre. So glättet man Versäumnisse: Im Jahr 2023 schaffte die Abteilung 177 Jahresabschlüsse und Konzernabschlüsse. Verteilt man das wieder auf die genannten 4,125 Vollzeitstellen, ergeben sich sogar pro Kopf und Jahr nur 42 Abschlüsse oder gut fünf Tage für die Durchsicht eines Abschlusses.
Unsere Frage 3 – Literaturvielfalt unerwünscht?
„Warum wird in Vorermittlungsverfahren immer nur auf den Beck’schen Bilanzkommentar und das WP Handbuch verwiesen?“
WPK-Antwort
„Die Hinweise der Abschlussdurchsicht sollen für jeden Berufsangehörigen problemlos nachvollziehbar sein. Daher wird bevorzugt auf die im Berufsstand am weitesten verbreiteten Quellen verwiesen, zu denen insbesondere die o. g. Werke gehören. Interessierte finden dort weitere Quellenverweise.“
Also ist die einseitige Literaturauswahl gewollt – oder wie?
In keinem einzigen der mir vorliegenden WPK-Schreiben an die Kolleginnen und Kollegen hat die Abschlussdurchsicht jemals auf andere Literatur als BeckBilKom und WP-Handbuch verwiesen. Warum z.B. kein NWB Kommentar Bilanzierung, Handbuch der Rechnungslegung, MüKoHGB, MüKo Bilanzrecht, Hopt o.ä.?
Copy & Paste: Stattdessen finden sich in den seitenlangen WPK-Vorhaltungen dieselben Worthülsen.
Will die Abschlussdurchsicht keine andere Literatur zitieren, um nicht abweichende Meinungen zugunsten des Prüfers berücksichtigen zu müssen? Wie unvoreingenommen ist die Abschlussdurchsicht?
So wurde manchem Prüfer das Fehlen der Anhangangabe bei passiven latenten Steuern vorgeworfen (§ 285 Nr. 30 HGB). Ein Blick in NWB Kommentar Bilanzierung hätte gezeigt, dass diese Angabe überflüssig ist und unterbleiben darf (NWB Kommentar Bilanzierung, 16. Aufl. 2025, § 285, Rz. 185).
Beiratswahl 2026 wird zum Votum über die Abschlussdurchsicht
Nächstes Jahr ist Beiratswahl: wp.net fordert die Abschaffung der Abschlussdurchsicht.
Literatur
- PR1MUS, WPK-Abschlussdurchsicht 2025, Fallstricke vermeiden, Beanstandungen entkräften (aus originalen WPK-Schreiben), Q2-25.