 | NEWSLETTER JUNI 2025THEMEN | | 1. |
Frühjahrsgutachten Wirtschaftsweise: 2025 noch schlechter | 2. |
Deutschlandtempo in Lüdenscheid – kein Brückenmärchen | 3. |
Und schon wieder neu – Bestätigungsvermerk 2025 (IDW PS 400 n.F. (03.25)) | 4. |
Amtsgericht Duisburg: IDW-Bestätigungsvermerk unverbindlich | 5. |
IDW PS KMU – jetzt auch empirisch widerlegt | 6. |
Wirecard: Commerzbank will 190 Mio. EUR Schadensersatz | 7. |
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Frühjahrsgutachten Wirtschaftsweise: 2025 noch schlechter
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Deutschland stagniert: Von 2020 bis 2024 wuchs das reale Bruttoinlandsprodukt um nur 0,1 %.
Deutschland ist Schlusslicht in Europa, und Europa ist Schlusslicht in der Welt
Im November 2024 erwarteten die Wirtschaftsweisen für das Jahr 2025 noch ein Wachstum von +0,4 %.
Selbst diese maue Prognose wurde jetzt kassiert: Zwar sei Erholung in Sicht. Für 2025 rechnet man aber nur noch mit 0,0 %. Grund dafür seien im Wesentlichen die neuen US-Einfuhrzölle.
Das Finanzpaket der neuen Bundesregierung (1. Sondervermögen Infrastruktur, 2. unbegrenzte Verteidigungsausgaben und Ukraine-Hilfe, 3. Lockerung Schuldenbremse für die Bundesländer) sieht der Sachverständigenrat mehrheitlich als Chance. Dazu müssen die Mittel aber in Investitionen statt Konsum fließen.
Im Übrigen fordert der Sachverständigenrat umfassenden Bürokratieabbau – und nennt beispielhaft die von der EU-Kommission vorgeschlagenen Reformen von CSRD und CSDDD.
Unternehmen in der Krise Entwicklungsbeeinträchtigungen und Bestandsgefährdungen nehmen zu. Dieses Jahr werden 32.000 Unternehmensinsolvenzen erwartet – so viele wie zuletzt in der Finanzkrise im Jahr 2009.
Aussitzen hilft nicht. Wir brauchen strukturelle Reformen.
Literatur - Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, Frühjahrsgutachten 2025, 21.5.2025.
- PR1MUS, Land ohne Führung – Unternehmen in der Krise, Jahresgutachten Sachverständigenrat, Q1-25.
- IDW, Wirtschaft unter Druck – Perspektiven des Berufsstands, IDW Life 2025, 385 (Heft 5).
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Deutschlandtempo in Lüdenscheid – kein Brückenmärchen
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Bundeskanzler Scholz rief es im Juni 2022 aus: das Deutschlandtempo.
Gemeint ist: schnelle Projektumsetzung auf allen Ebenen – in Überwindung bürokratischer Hürden.
Rahmedetalbrücke – Symbol Deutschlands maroder Infrastruktur
Ende der sechziger Jahre gebaut, war sie Teil der A45: die Rahmedetalbrücke bei Lüdenscheid. Die A45 führt von Nordrhein-Westfalen über Hessen nach Bayern. Damals nannte man sie die „Königin der Autobahnen“ – wegen ihrer vielen Brücken. Heute ist sie eine einzige Baustelle.
Über 60 Brücken müssen in den nächsten Jahren ersetzt werden. Die Rahmedetalbrücke war eine davon: 456 m lang und 70 m hoch.
Folgen für die Wirtschaft Im Dezember 2021 wurde sie wegen akuter Einsturzgefahr gesperrt. Seitdem rollen täglich tausende LKW und PKW durch Lüdenscheid. Jeder Monat ohne Brücke heißt für die Region 25 Mio. EUR weniger Bruttoinlandsprodukt.
Deutschlandtempo wird Wirklichkeit Im Mai 2023 wurde die Rahmedetalbrücke gesprengt, Auftragsvergabe für den Neubau war im Juli 2023, im Oktober 2023 war Baubeginn, und mit etwas Glück erfolgt die Wiedereröffnung schon im Herbst 2025.
Was sonst bis zu 15 Jahre für einen Brückenneubau dauert, passiert hier in 4 Jahren. Das macht noch immer Mrd. 1,2 Minder-BIP für die Region.
Deutschland flickt hinterher Tausende Brücken sind marode. Die alte Schuldenbremse führte zwar zur Sanierung des Staatshaushaltes, aber zulasten der Investitionen.
Keine Brücke wird je wieder so viel Aufmerksamkeit bekommen wie die Rahmedetalbrücke in Lüdenscheid: Sie war die erste, die nicht mehr trug.
Literatur
Capital, Das Wunder von Lüdenscheid, Ausgabe 6-2025, 28.
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Und schon wieder neu – Bestätigungsvermerk 2025 (IDW PS 400 n.F. (03.25))
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Früher brauchte man einen Vermerk. Heute braucht man erst ein Konzept zur Vermerkserstellung.
Gerade eben erst hat der Berufsstand auf den Bestätigungsvermerk 2024 umgestellt. Schon präsentiert das IDW seinen neuen Bestätigungsvermerk 2025.
Jährliches Vermerk-Festival
Das Quartett ist voll: Jetzt haben wir für die Jahre 2022, 2023, 2024 und 2025 jeweils eigene Bestätigungsvermerke.
Aus IDW PS 400 n.F. (10.21) i.d.F. vom 30.8.2024 wird IDW PS 400 n.F. (03.25).
IDW PS 400 n.F. (03.25) gilt vereinfacht ab Prüfung kalenderjahrgleicher Geschäftsjahre 2025 (= Prüfungssaison 2026).
Die Änderung ist eine Folgeänderung aus ISA (DE) 600 (Revised) für Konzernabschlussprüfungen.
Wie könnte es anders sein: Der Bestätigungsvermerk verlängert sich abermals – diesmal um 16 Wörter. Die Qualität erhöht es wieder nicht.
Die jährlichen Änderungen sind ohne erkennbaren Mehrwert für die Adressaten und belasten die Berufsangehörigen unnötig.
Hoch erfreut ist man bestimmt in der WPK-Abschlussdurchsicht: Gewiss wird man nächstes Jahr offengelegte Bestätigungsvermerke auf Beachtung von IDW PS 400 n.F. (03.25) prüfen.
Wir besprechen alle Neuerungen bei PR1MUS in Q3-25.
Literatur
Zur Un-Lesbarkeit des IDW-Bestätigungsvermerkes vgl. Schüttler, Der neue Bestätigungsvermerk: vertane Zeit?, BC 2019, 173.
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Amtsgericht Duisburg: IDW-Bestätigungsvermerk unverbindlich
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Wie oft will das IDW den Bestätigungsvermerk eigentlich noch „neu“ erfinden?
Schon vor über 30 Jahren verwarf das Amtsgericht Duisburg die Verbindlichkeit des IDW-Muster-Bestätigungsvermerkes: „[Die Auffassung], der Wortlaut des Bestätigungsvermerks sei (…) durch berufsrechtliche Empfehlungen zwingend vorgegeben (…), ist falsch.
[Eine IDW-Verlautbarung] kann nicht kraft besonderer Autorität die gerichtliche Auslegung einer gesetzlichen Vorschrift verdrängen. Sie ist lediglich eine Meinungsäußerung, die in der juristischen Diskussion wie jede andere Ansicht nur Gewicht hat, soweit ihr überzeugende Argumente zugrunde liegen. (…)
[IDW-Verlautbarungen] haben aber trotz der hierauf bezogenen Empfehlungen der öffentlich-rechtlichen Wirtschaftsprüferkammer keine rechtliche Verbindlichkeit.“
IDW meint – Gericht urteilt.
Literatur
AG Duisburg, 23 HR B 3193, Beschluss vom 31.12.1993, rkr., DB 1994, 466.
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IDW PS KMU – jetzt auch empirisch widerlegt
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Seit Prüfung kalenderjahrgleichem Geschäftsjahr 2022 kann der Prüfer wählen: - Prüfung nach ISA / ISA (DE) oder
- Prüfung nach IDW PS KMU.
PR1MUS und wp.net meinen: Die IDW PS KMU sind ein Flop.
Kein Vorteil im Vergleich zu den alten IDW PS und minimaler Vorteil im Vergleich zu den neuen ISA (DE) bei den Risikobeurteilungen, und die sind mehr theoretisch als praktisch. Ein Kollege sprach von „akademischem Sackhüpfen“.
Jetzt erschien in der Zeitschrift „Die Wirtschaftsprüfung“ (WPg) ein Aufsatz über die Erfahrungen in der Prüferpraxis: Ergebnisse einer Group Session mit 24 Teilnehmern (warum wohl so wenige Teilnehmer?) auf dem IDW Jahreskongress 2024 (vgl. Philipps/Harrison, WPg 2025, 582).
Von den 24 Teilnehmern hatten 10 Teilnehmer schon nach IDW PS KMU geprüft. Sie vergaben meist die Schulnote 4.
Und so interpretiert man das Ergebnis in der WPg: - „Eine negative Beurteilung spiegelt dieses Ergebnis nicht wider.“
- „Vielmehr ließ sich daraus (…) deutlich eine Akzeptanz der IDW PS KMU erkennen.“
- „Und die Zahl der Anwender der IDW PS KMU tendiert auch nicht gegen Null, so aber Friebel, wp.weekly vom 16.12.2024“.
- „(…) ist der Kreis der Anwender (…) durchaus mit Potenzial, künftig deutlich größer zu werden.“
Man kann sich die Akzeptanz schönreden – oder man blickt einfach in den Bundesanzeiger: - Zwischen Januar 2024 und März 2025 wurden im Bundesanzeiger rund 1.500 Bestätigungsvermerke nach IDW PS KMU veröffentlicht.
- In demselben Zeitraum gab es rund 66.200 Bestätigungsvermerke nach ISA / ISA (DE).
- Ergebnis: 2,3 % der Prüfungen erfolgten nach IDW PS KMU.
Um das zu ermitteln, brauchte ich zwei Minuten – und kein aufgeblasenes Forschungsprojekt.
Literatur
Philipps/Harrison, Abschlussprüfung weniger komplexer Einheiten unter Beachtung der IDW PS KMU, WPg 2025, 582.
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Wirecard: Commerzbank will 190 Mio. EUR Schadensersatz
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Die Commerzbank will von EY Schadensersatz in Höhe von knapp 190 Mio. EUR für an Wirecard vergebene ausgefallene Darlehen. Dazu verklagte sie EY vor dem Landgericht Frankfurt. Der Vorwurf: Die Beklagten sollen nicht mit der erforderlichen kritischen Grundhaltung agiert haben (vgl. Handelsblatt, 26.5.2025).
Anspruchsgrundlage Es geht um § 826 BGB: Wer in einer gegen die guten Sitten verstoßenden Weise einem anderen vorsätzlich Schaden zufügt, ist dem anderen zum Ersatz des Schadens verpflichtet.
Argumente Die Commerzbank meint, dies treffe auf das Verhalten von EY bei Wirecard zu. Beispielsweise habe EY viele Jahre lang keine Bankbestätigung von einer philippinischen Bank eingeholt: Das soll erst 2020 passiert sein und dazu geführt haben, dass das Kartenhaus zusammenbrach (vgl. Handelsblatt, 26.5.2025).
EY meint, die Commerzbank habe eigene Überlegungen anstellen müssen. Das sei auch geschehen. Die Bedenken seien aber ignoriert worden: „Weil alle im Rausch waren“ (SZ, 26.5.2025).
EY hat sich aufgespalten Aus einer Gesellschaft wurden vier, und die drei neuen Töchter nahmen viel Geld mit. Gläubiger und Aktionäre vermuten, bei teuren Schadensersatzansprüchen könne sich der WP-Bereich von EY für zahlungsunfähig erklären.
Das Verfahren wird im Juli fortgesetzt.
Literatur - Handelsblatt, Schlagabtausch bei Wirecard, 26.5.2025.
- SZ, „Weil alle im Rausch waren“, 26.5.2025.
Wir sehen uns – PR1MUS voraus ®
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WP StB Mark Schüttler – Memeler Weg 44 – 58511 Lüdenscheid
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