Förderdschungel § 35c EStG
Im Steuerrecht lernt man nie aus.
Eine Vorschrift im Förderdschungel energetischer Sanierungsmaßnahmen ist § 35c EStG.
Sie gilt für selbstgenutzte Wohngebäude und ermöglicht eine Ermäßigung auf die Einkommensteuer. Dazu muss der Handwerker eine Bescheinigung ausstellen.
Die Ermäßigung verteilt sich auf drei Jahre:
- 7 % im Jahr der Maßnahme
- 7 % im nächsten Jahr
- 6 % im übernächsten Jahr
Das macht genau 20 % - in vielen Fällen so viel wie eine Förderung über andere Wege.
Man spart sich den individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) und aufwendige Förderanträge, zahlt dafür aber zunächst den vollen Betrag und bekommt die Ermäßigung über drei Jahre verteilt zurück.
Die Förderung ist gedeckelt auf EUR 40.000.
Rechenübung mit Billionen
Ich musste kurz rechnen:
EUR 40.000 / 20 % = EUR 200.000
Der Gesetzgeber unterstellt also für die energetische Sanierung eines typischen Einfamilienhauses, einer Doppelhaushälfte, eines Reihenhauses oder einer Eigentumswohnung Kosten von pauschal 200.000 Euro.
In Deutschland gibt es über 16 Millionen Einfamilienhäuser.
Wieder musste ich rechnen:
16 Mio. EFH x EUR 200.000 / EFH = EUR 3.200.000.000.000 = EUR 3,2 Billionen
Dann kostet die energetische Sanierung aller Einfamilienhäuser 3,2 Billionen Euro. Daran beteiligt sich der Staat mit Mrd. EUR 640 (= 16 Mio. EFH x EUR 40.000 / EFH).
Die Summe riesig, wer sie zahlt? Ein Rätsel, das der Staat uns malt.
Aber die Vorschrift sieht gut aus auf dem Papier.